Besser forschen
Ideen für ein Registergesetz
Die Ampelkoalition will die Gesundheitsdatenforschung voranbringen, unter anderem mit einem Gesundheitsdatengesetz und einem Registergesetz. Für Letzteres liefert ein Gutachten konkrete Vorschläge.
Veröffentlicht:Das Gutachten wurde von Irene Schlünder von der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) vorgestellt. Die TMF hat es gemeinsam mit dem Institut für Qualität und Patientensicherheit BQS im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt. Insgesamt haben die Gutachter 356 medizinische Register in Deutschland identifiziert, von denen 276 als aktiv gewertet wurden. „Ziel dieser Register ist vor allem die Qualitätssicherung“, so Schlünder. Die Forschung sei oft nur nachrangig.
Die Gutachter haben eine Reihe Empfehlungen erarbeitet, wie die extrem heterogene deutsche Registerlandschaft vorangebracht und fit für künftige Gesundheitsdatenräume gemacht werden kann. Dazu gehört der Aufbau eines Reifegradmodells, mit dem die Qualität medizinischer Register bewertet werden kann und ein Benchmarking möglich wird. Dafür müsste von der Politik eine Art Zentralstelle der Register geschaffen werden.
Eine Kernidee des Gutachtens ist, auf Basis der Reifegradmessung Qualitätskriterien für Register zu definieren. Registern, die bestimmte Kriterien erfüllen, könnte dann durch Erlaubnistatbestände gestattet werden, bestimmte Abfragen durchzuführen, für die nicht jedes Mal ein separates Einverständnis eingeholt werden muss. „Bei wichtigen Registern, die auf Vollständigkeit angewiesen sind, wäre auch eine Meldepflicht denkbar“, so Schlüter. Geregelt werden sollte das alles, auch das bisher nur ein Vorschlag, bundesweit im Sozialgesetzbuch. Es bleibt abzuwarten, wie viel die Politik davon aufgreifen wird.