Versorgungsgesetz

Lob und Kritik

Veröffentlicht:

Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz begrüßt.

"Insbesondere der Anspruch auf zeitnahe Termine beim Facharzt, die Zweitmeinung eines Arztes und ein Entlassmanagement vom Krankenhaus zum niedergelassenen Arzt könnten sich bei einer richtigen Umsetzung zum Nutzen der Versicherten auswirken", so der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann.

Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante pauschale Erhöhung der ärztlichen Vergütung in einigen Regionen.

Weitere Infos unter www.aok-bv.de (Presse ams-politik)

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