KHK-Patienten erfüllen einerseits die Voraussetzungen des Chronikerstatus, was die Berechnung der Chronikerpauschalen nach GO-Nr. 03220 und 03221 im hausärztlichen Versorgungsbereich nach sich zieht.
Die alte Chronikerpauschale macht erneut Probleme: In Nordrhein fordert die KV 60 Prozent des Honorars zurück. Doch darf eine KV einfach einen pauschalen Regress ohne Einzelanhörung erlassen? Ein Rechtsanwalt klärt auf.
Verzichtet ein Arzt gegenüber einem Patienten mündlich auf die Bezahlung einer schlechten Leistung, so kann er diese nicht im Nachhinein wieder verlangen.
Verschiedene Erkrankungen der Leber führen zur Bildung eines Aszites. Die Aszitespunktion als solche ist nach EBM mit der GO-Nr. 02341 und nach GOÄ mit der GO-Nr. 307 abzurechnen.
Patienten in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung können in Nordrhein häufiger Besuch vom betreuenden Haus- und Facharzt erhalten. Leistungsumfang und Vergütung werden erweitert.