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Mit pauschalem Regress auf dem Holzweg
Die alte Chronikerpauschale (EBM-Nr. 03212) macht erneut Probleme: In Nordrhein fordert die KV 60 Prozent des Honorars aus dem Zeitraum Q1 2011 bis Q3 2013 zurück. Doch darf eine KV einfach einen pauschalen Regress ohne Einzelanhörung erlassen? Ein Rechtsanwalt klärt auf.