Gutscheine gelten nun auch dann als steuerbefreiter Sachbezug, wenn ein Höchstbetrag in Euro angegeben ist. Bislang durfte es nur eine Mengenangabe wie etwa 25 Liter Benzin sein. Aber Vorsicht: Der Wert des Gutscheins von 44 Euro pro Monat darf nach wie vor nicht überschritten werden.