Der Wert einer Praxis hängt nicht nur von den möglichen Erträgen in der Zukunft ab. Entscheidend ist auch der Marktwert. Ein Problem, das vor allem dann eklatant wird, wenn ein ausscheidender BAG-Partner seinen Praxis-Anteil einfordert.
Geht es vor Gericht um die ärztliche Schuldfrage, so dürfen Richter nicht nur schriftliche Unterlagen begutachten. Das hat ein Oberlandesgericht entschieden.
Einnahme-Chancen, -Risiken und alternative Rendite-Optionen eines Käufers werden bei der ertragswertorientierten Praxisbewertung preisbildend ins Verhältnis gesetzt. Das geschieht mittels Kapitalisierungszeitraum und Risikozinssatz.
Der Seniordoktor stellte einen Nachwuchsarzt in Teilzeit ein, damit er am Ende seines Berufsweges seine Stundenzahl verringern kann: Das ist ein Modell in Niedersachsen.
Weiterbildungsassistenten, die häufig oder lange krank sind, laufen Gefahr, gekündigt zu werden. Doch nicht immer ist das rechtens - drei Punkte müssen erfüllt sein.