Die Berufsordnung, der 2006 auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg verabschiedete IGeL-Dekalog und nicht zuletzt auch das Patientenrechtegesetz stecken für Vertragsärzte die Leitplanken ab, innerhalb derer sie seriös Selbstzahlerleistungen anbieten dürfen.