Um als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig zu sein, müssen Pflegeleistungen zu mindestens zehn Prozent des zeitbezogenen Gesamtbedarfs erbracht werden.
Eine Projektgruppe im Oberen Vogtland hat ein Konzept entwickelt, mit dem der Rettungsdienst in Sachsen entlastet werden soll. Demnach sollen speziell ausgebildete Notfallsanitäter ländliche Gebiete betreuen.