Verbraucherschützer beklagen
Einige Heime in Sachsen-Anhalt ignorieren gelockerte Besuchsregelung
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt moniert, dass die Lockerungen der Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen nicht umgesetzt würden. Dem Bundesverband Altenhilfe ist das Problem nicht bekannt.
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Gemeinsames Spielen mit Besuchern ist in Altenheimen inzwischen wieder möglich. Doch angeblich werden die Lockerungen nicht überall umgesetzt. In Sachsen-Anhalt häufen sich jetzt Beschwerden.
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Halle (Saale). Nachdem die strengen bis hin zu Besuchsverboten reichenden Besuchsregeln in Pflege- und Altenheimen in Sachsen-Anhalt gelockert wurden, mangelt es laut Verbraucherzentrale an der Umsetzung dieser Lockerungen.
Die Verbraucherschützer erreichten vermehrt Anfragen, ob die Verbote der Pflegeheime für Besuche von Angehörigen und das Verlassen der Einrichtung zulässig seien, schrieb eine Sprecherin der Verbraucherzentrale jüngst.
Laut Eindämmungsverordnung des Landes und den darin festgehaltenen Lockerungen sind mittlerweile zehn Besucher pro Bewohner möglich - wenn diese vorher geimpft, getestet oder genesen sind. Trotzdem halte sich laut Verbraucherzentrale nicht jede Einrichtung daran. Zahlreiche Anrufe belegten das.
„Ich darf meine zweifach geimpfte 92-jährige Oma mit ihrem Urenkel von zwei Jahren im Pflegeheim nicht besuchen“ wird eine Anruferin zitiert. Hier lägen „eklatante Verstöße gegen geltendes Recht vor“, so die Verbraucherschützer.
Verband vermutet Einzelfälle
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe reagiert gelassen. „Dieses Problem ist uns in keiner Weise bekannt“, erklärte eine Sprecherin. Sowohl im Bund als auch im Land halte es sich dabei vermutlich um Einzelfälle.
Im Ausnahmefall könne die Heimleitung auch ein zeitlich begrenztes Besuchsverbot verhängen, falls es im Haus zu einer Corona-Infektion gekommen ist. Die Eindämmungsverordnung gebe das her.
Die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes hat derweil solche Fälle auf dem Schirm. „Vom 1. Januar bis Anfang August sind circa 70 Beschwerden zu Verstößen gegen die Besuchsregelungen eingegangen. Auch bei Regelprüfungen wurden diese vereinzelt festgestellt“, sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts.
In der Praxis zeige sich, dass einige Pflegeeinrichtungen trotz der Lockerungen im Mai deutlich strengere Besuchsbeschränkungen anwendeten.
Heimaufsicht muss über Besuchsregelungen informieren
Hier sei es die Aufgabe der Heimaufsicht, die Einrichtungen über die Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Es bestünde weitestgehend die Bereitschaft, die aktuellen Besuchsregelungen anzupassen und umgehend umzusetzen. Etwa Beratungen zu Fragen von Besuchs- und Ausgangsregelungen habe es bisher in diesem Jahr gegeben.
Die Aufsicht hätte als letzte Handhabe die Möglichkeit, bei Verstößen ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese hätten aber bisher weder angedroht noch vollzogen werden müssen, „da die Einrichtungen nach der Beratung durch die Heimaufsicht die Besuchsregelungen entsprechend angepasst haben“, erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. (dpa)