Reimann: Mitglieder pro Auflösung
Niedersachsen bringt Abwicklung der Pflegekammer auf den Weg
Ein Gesetz für die Schadensabwicklung: Die Landesregierung legt einen Entwurf zur Kammer-Auflösung vor. Zugleich sollen Mitgliedsbeiträge rückerstattet werden.
Veröffentlicht:Hannover. Das niedersächsische Landeskabinett hat vor Weihnachten ein Gesetz beschlossen, mit dem die Auflösung der Pflegekammer des Landes umgesetzt werden soll. Der Entwurf werde nun in den Landtag eingebracht, teilte die Landesregierung mit.
„Die Mitglieder haben sich deutlich für die Auflösung der Pflegekammer ausgesprochen, dem Wunsch kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach“, erklärte Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD).
Im September haben sich bei einer Umfrage von 78.000 befragten Mitgliedern der Kammer 15.100 zu ihrem Fortbestand geäußert. 70,6 Prozent von ihnen stimmten gegen den Fortbestand der Kammer, 22,6 Prozent waren dafür und 6,8 Prozent enthielten sich der Stimme.
Sechs Monate Zeit bleiben zur Abwicklung
Die Kammer sei offenbar nicht die Form von Vertretung, die sich die Pflegekräfte im Land wünschen, resümierte seinerzeit Reimann. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben sollen, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen, so die Landesregierung.
Die dann noch verbliebenen Aufgaben soll das Land als Rechtsnachfolger übernehmen. Mit der Pflegekammer sei schon jetzt vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen.
Derzeit laufen Gespräche darüber, ob das Land einen Teil der Kammer-Beschäftigten in den Landesdienst übernimmt. Reimann: „Die Mitarbeiter der Pflegekammer sollen bei der Besetzung von landesweit ausgeschriebenen Arbeitsplätzen den Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt werden.“ Künftig soll das Land zudem die Weiterbildung der Pflegenden regeln und das Recht erhalten, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge beginnt
Parallel zum Auflösungsgesetz sei bereits in einer gesonderten Gesetzesinitiative die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen worden, heißt es. Das Land habe hierfür rund vier Millionen Euro bereitgestellt.
Die Pflegekammer beginne bereits damit, die Beiträge zurückzuerstatten. Im Vorfeld der Umfrage hatte es erhebliche Startschwierigkeiten der Kammer unter anderem wegen der Zwangsmitgliedschaft und den Beiträgen gegeben. „Eine schnelle Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge ist uns wichtig“, so Reimann.