Neues Hilfsangebot
Niedersachsen fördert Kinder mit Hörschädigungen
Drohende oder bereits eingetretene Behinderungen sollen durch frühe Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen werden.
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Für Kinder mit Hörproblemen gibt es in Niedersachsen jetzt eine Frühförderstelle. (Symbolbild mit Fotomodell).
© Kristin Gründler / stock.adobe.com
Oldenburg. Niedersachsen erhält eine Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder im Vorschulalter. Als erste und bislang einzige in Niedersachsen hat die Interdisziplinäre Frühförderstelle Hören am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg (IFF Hören) jetzt ihre Arbeit aufgenommen. Das teilte das niedersächsische Sozialministerium am Montag in Hannover mit.
Ziel der Förderung ist eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern. Arbeitsschwerpunkte der IFF Hören sind die Unterstützung der Hör-, Kommunikations- und Sprachentwicklung, eine optimale technische Versorgung und Anpassung der Hörhilfen sowie die Begleitung der Eltern.
Einzelfallbezogene Hilfeplanung
In der IFF Hören arbeiten Fachkräfte aus der Hörgeschädigtenpädagogik, Heilpädagogik, Logopädie/Sprachheilpädagogik, Pädaudiologie/HNO-Medizin, Pädiatrie, Pädakustik, Pädagogische Audiologie, Physiotherapie, Ergotherapie und Psychologie zusammen. Sie entwickeln für die betroffenen Kinder eine einzelfallbezogene Hilfeplanung, und beraten die betroffenen Eltern, Kinder und Familienangehörige über die bestmögliche Förderung und Therapie und führen sie auch durch.
Für betroffene Eltern und Familienangehörige sei nach der Diagnose oft unklar, welche Stellen Förderung und Beratung anbieten. Dabei ist ein möglichst früher Beginn der Fördermaßnahmen von zentraler Bedeutung, denn im Kleinkindalter werden wichtige Weichen für die Entwicklung gestellt, hieß es. Je früher den Kindern geholfen wird, desto höher sind die Chancen für Förderung und Therapie, hieß es.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe
Ich freue mich sehr, dass wir Kinder mit Hörschädigung und ihre Familien so noch besser auf ihrem Weg in eine selbstbestimmte Lebensführung unterstützen können. Die individuelle Unterstützung ebnet den Weg für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi.
Vertragspartner des LBZH Oldenburg für die IFF Hören sind die Stadt Oldenburg sowie die niedersächsischen Krankenkassen. (cben)