Probleme mit Register

Organspende: Umsetzung des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“ kommt in Brandenburg nicht voran

Brandenburg gehört bei den Organspenden bundesweit zu den Schlusslichtern. Schnelle Aussicht auf Besserung ist nicht in Sicht.

Veröffentlicht:

Potsdam. Brandenburg zählt in Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Organspende. Gerade einmal 21 Verstorbenen wurden 2021 nach ihrem Tod in Brandenburg Organe entnommen, teilte das Potsdamer Gesundheitsministerium im Juni mit. Und das niedrige Niveau scheint sich so schnell auch nicht zu ändern: Denn wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ des Linken-Abgeordneten Ronny Kretschmer hervorgeht, die am Dienstag vom Potsdamer Landtag veröffentlicht wurde, hapert es bei der Umsetzung des bundesweiten „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ noch kräftig. Das Land trägt daran freilich keine Schuld.

Das im März in Kraft getretene Bundesgesetz sieht unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Registers für Organspender beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte vor. Potentielle Organspender sollen sich bei der Beantragung eines Personalausweises oder eines Führerscheins in den Bürgerämtern in das Register eintragen können. Doch noch fehlt dazu die nötige Technik. „Das Bundesgesundheitsministerium teilte im Februar 2022 mit, dass eine Inbetriebnahme des Registers frühestens zum Ende des Jahres 2022 zu erwarten sei“, heißt es in der Antwort der Brandenburger Landesregierung auf die „Kleine Anfrage“ von Kretschmer. „Seitdem hat die für die Umsetzung des Registers zuständige Bundesregierung keinerlei Auskünfte zum Erarbeitungsstand oder zur Funktionstüchtigkeit erteilt.“ Dem Ministerium in Potsdam lägen deshalb keine konkreten Angaben zum Erarbeitungsstand oder zum Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit vor. Auch das Datenportal, über das die Entnahmekliniken Daten über eine mögliche Zustimmung der Patienten abrufen können, ist demnach noch nicht funktionsfähig. Zudem müssten die Kliniken die dafür nötigen technischen Voraussetzungen schaffen. (lass)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Empfohlene Anfangsdosierungen von Ruxolitinib bei akuter und chronischer GvHD in Abhängigkeit vom Alter

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5, 6]

Graft-versus-Host-Erkrankung

JAK1/2-Hemmung jetzt für Kinder unter zwölf Jahren und in neuer Darreichungsform möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Ein Mann macht einen Herzbelastungstest.

© AH! Studio / stock.adobe.com

Abfall oder Anstieg?

Blutdruck am Belastungsende zeigt wohl kardiovaskuläres Risiko an

Professor Alexander Ehlers, Arzt und Rechtsanwalt bei Ehlers Legal, Fachanwalt für Medizinrecht, Co-Direktor des Health Care Management Institutes (HCMI) der European Business School, Oestrich-Winkel: Bei der Therapieentscheidung sollten die Patientinnen und Patienten immer auf Augenhöhe der Ärztin oder des Arztes sein.

© A. Gerbert

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses