Intersexualität

Amtlich "divers"

Statt nur für Männer und Frauen steht in manchen Stellenausschreibungen inzwischen "für m/w/d". Aber wie viele Menschen haben sich inzwischen amtlich als "divers" eintragen lassen? Recht wenig, so eine Umfrage unter deutschen Großstädten. Die Gründe könnten vielfältig sein.

Von Anika von Greve-Dierfeld Veröffentlicht:
Wer sich weder dem männlichen noch dem weiblichen eindeutig zugeordnet fühlt, kann sich seit kurzem als "divers" eintragen lassen.

Wer sich weder dem männlichen noch dem weiblichen eindeutig zugeordnet fühlt, kann sich seit kurzem als "divers" eintragen lassen.

© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com

BERLIN. Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in mehreren deutschen Großstädten bislang wenig nachgefragt. Das hat eine stichprobenartige Umfrage der Deutschen Presse-Agentur im März und April ergeben.

Die Stadt mit den meisten Änderungen der Geschlechtsangabe von männlich oder weiblich in divers ist demnach Berlin: Dort wollten seit Jahresbeginn bis zum Stichtag 11. April neun Erwachsene bei den Standesämtern ihre Angaben entsprechendändern, wie ein Sprecher der Innenverwaltung mitteilte.

In Köln war bisher von sechs, in Nürnberg von fünf und in Regensburg von drei solchen Änderungswünschen im Personenstandsregister die Rede. In München, Hamburg, Erfurt, Leipzig und Essen wollten je zwei Menschen den neuen Eintrag divers.

Weitere Städte wie Stuttgart und Mannheim teilten mit, dass Menschen bisher in Einzelfällen das Anliegen hatten. Vielerorts meldeten sich noch keine intersexuellen Menschen, etwa in Großstädten Schleswig-Holsteins und Brandenburgs.

160.000 Betroffene?

Der Bundestag hat die Einführung des neuen Geschlechtseintrags Mitte Dezember 2018 beschlossen – verkürzt ist in diesem Zusammenhang oft vom „dritten Geschlecht“ die Rede. Das Parlament setzte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig hatte zuvor geklagt.

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also etwa Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Die Schätzungen zur Zahl der Betroffenen gehen stark auseinander. Das Bundesverfassungsgericht berief sich 2017 in seinem Beschluss zum Thema auf eine Quelle, der zufolge es bundesweit circa 160.000 Intersexuelle geben könnte.

Zur Änderung des Eintrags müssen Menschen ein ärztliches Attest vorlegen, in Ausnahmefällen soll auch eine eidesstattliche Versicherung reichen. Aus den Unterlagen muss laut Berliner Innenverwaltung hervorgehen, dass die Person wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann.

Auch Neugeborene, bei denen dies zutrifft, können nun als divers eingetragen werden – einen solchen Fall gab es in Göttingen, wie die dpa-Umfrage ergab.

M, w oder d? Noch große Unsicherheit

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen sieht auf Anfrage eine ganze Reihe von Gründen für die offenbar zurückhaltende Inanspruchnahme. Dazu zählt, dass es in Standesämtern noch „große Unsicherheit“ gebe, sie warteten auf eine Durchführungsverordnung zum Thema.

Auch befürchteten Menschen mit Varianten der geschlechtlichen Entwicklung, vor allem im Ausland diskriminiert zu werden: „Insbesondere die Eintragung im Pass schreckt viele Menschen davon ab“, hieß es.

Manche intersexuelle Menschen hielten sich auch an die Arztanweisung, die Abweichung von der medizinischen Norm geheim zu halten, „weil das Bekanntwerden [...] das soziale Aus darstellen könnte“, teilte der Verein weiter mit. Wieder andere hätten sich mit ihrem Eintrag als weiblich oder männlich abgefunden oder sähen keine positiven, mit dem Eintrag verbundenen Rechte.

Manche lehnten diese Kategorien ganz ab oder fänden den Begriff divers unpassend. So nutzten in Berlin im Abfragezeitraum etwa auch neun zuvor als männlich oder weiblich eingetragene Menschen die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen.

Verein Intersexuelle Menschen: Personenstand nicht wichtig

Generell spiele der Personenstand eine untergeordnete Rolle für die Interbewegung, so der Verein Intersexuelle Menschen: „Das Vertrauen in den Staat, die Politik und in die Gerichte ist gering.“ Bis heute erlebten intergeschlechtlich geborene Menschen „keinen wirksamen Schutz vor medizinischen Maßnahmen und Gegebenheiten“.

Es sei vermutlich noch zu früh, um die tatsächliche Resonanz auf die Gesetzesänderung zu beurteilen, sagte die Bremer Juristin Konstanze Plett, Expertin für Intergeschlechtlichkeit. „Es darf jetzt nicht vorschnell auf fehlenden Bedarf geschlossen werden.“ Einen möglichen Grund für die offenbar niedrige Inanspruchnahme sieht sie darin, dass die Verfahren bei den Standesämtern einige Zeit dauerten.

Zudem stelle sich die Frage, ob intersexuelle Menschen bei einem lange tabuisierten Thema wie diesem so schnell Flagge zeigen wollten. Die Forderung eines ärztlichen Attests wurde von Beginn an von Interessensverbänden kritisiert. Damit werde Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert, also wie eine Krankheit behandelt, bemängelte der Bundesverband Intersexuelle Menschen.

Viele der betroffenen Menschen seien durch Ärzte so stark traumatisiert, dass sie sich nun keine Bescheinigung holten, ergänzt der Verein nun. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualitität hatte gefordert, nur eine Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung dürfe Zugangsvoraussetzung sein. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.04.201912:23 Uhr

Die UN hat einfach nicht ihre Hausaufgaben gemacht!

Ohne jegliche Quellenangaben wird seitens einer Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN) einfach die Behauptung in die Welt gesetzt, dass bis zu 1,7 Prozent der Babies mit sexuellen Charakteristiken geboren werden, die nicht in die typischen Definitionen von männlich und weiblich passen. Das mache Intersexualität ähnlich verbreitet wie Rothaarigkeit...

"Did you know…?
Up to 1.7 percent of babies are born with sex characteristics that don’t fit typical definitions of male and female. That makes being intersex almost as common as being a redhead!

Being Intersex is about someone’s biological sex characteristics. This includes genitals, gonads, hormone levels and chromosome patterns. It is different from sexual orientation or gender identity – an intersex person could be straight, gay, lesbian, bisexual or asexual, and they might be a woman, a man, both or neither."
https://www.unfe.org/intersex-awareness/

Präzisiert wird das ganze durch einen Faktencheck, der viel weniger spektakulär erscheint, aber dennoch mit dem deplatziert-falschen Vergleich mit der Rothaarigkeit "geschmückt" wird: "According to experts, between 0.05% and 1.7% of the population is born with intersex traits – the upper estimate is similar to the number of red haired people."
https://www.unfe.org/wp-content/uploads/2017/05/UNFE-Intersex.pdf

Frei von Literaturverweisen wird ein Menetekel von überflüssigen (Korrektur)-Operationen und qualvollen Prozeduren behauptet, für die es in der medizinischen Forschung und Entwicklung gar keine konkreten Beispiele gibt. "It has become common practice to subject intersex children to unnecessary surgical and other procedures for the purpose of trying to make their appearance conform to binary sex stereotypes. These often irreversible procedures can cause permanent infertility, pain, incontinence, loss of sexual sensation, and lifelong mental suffering, including depression."

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Jenny Lebenseiche 26.04.201917:54 Uhr

Falsche Zahlen

Also, keine Ahnung wo Sie die 160.000 her haben, aber laut einer Studie der UN gibt es bis zu 1,7 % Menschen in einer Bevölkerung die zu dem Spektrum Inter* gehören. https://www.unfe.org/intersex-awareness/ das wären in Deutschland 1,3 Millionen Menschen. Dann gibt es für Inter* Menschen 4 Optionen als Eintrag. Weiblich, Männlich, Divers und gestrichen. Warum erwähnen Sie nur Divers? Und warum sollten sich das auf einem Mal alle trauen zu outen? Es gehen immer nur Einige Mutige voran, schauen wir was die Zeit bringt. Ob die Chancen genutzt werden Menschen als Menschen zu sehen und nicht zu diskriminieren. Die meisten heute Erwachsenen Inter* Menschen wurden als Kind noch verstümmelt und bis zu 90 % von Ihnen zu Frauen gemacht und Ihnen verschwiegen was sie sind. Und das passiert heute auch noch bei vielen Kindern. Erst wenn eine Generation von nicht fremdbestimmten herangewachsen ist, die frei und heil entscheiden konnte, werden wir sehen wofür die Wahlfreiheit wichtig ist.

Dr. Thomas Georg Schätzler 26.04.201910:05 Uhr

Intersexualität 2.0

In Deutschland sind etwa 10.000 bis 20.000 Menschen von verschiedenen Intersexualitäts-Formen betroffen. Die Ursachen sind chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell schwer einzuschätzen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht für intersexuelle Menschen einzuführen, um "die geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind" zu ermöglichen.

Paul Martin Holterhus, Professor für Pädiatrische Endokrinologie an der Universität zu Kiel: "Intersexualität ist eine fehlende Übereinstimmung von genetischem Geschlecht, gonadalem Geschlecht sowie körperlichem Geschlecht." Der Chromosomensatz passt z.B. nicht zu den Genital-Manifestationen, die Genitalorgane sind uneindeutig, die Gonaden sind fehlangelegt oder sowohl Hoden- als auch Eierstockgewebe sind vorhanden.

Aber auch das psychische Geschlecht, die bio-psycho-soziale Identität und die im Alltag angenommenen Geschlechterrollen sind bei vielen Menschen nicht nur mit Intersexualität "variabel aufgespannt mit männlichen und weiblichen Elementen, und nicht streng bipolar". Die bio-psycho-sozial-sexuellen Manifestationen, Entwicklungen, Identitäts-Findungen und Ausprägungen sind im übrigen auch im sozialpsychologischen bzw. biografischen Kontext aller Menschen variabel ausgebildet.

Ursachen für Intersexualität "sind chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell":

- Die 45,X/46,XY Gonadendysgenesie ist z.B. eine numerische Anomalie der Geschlechtschromosomen mit einem Y-chromosomalen Mosaik.

- Die Androgenresistenz führt bei Menschen mit XY-Geschlechtschromosomen und nicht ausreichend funktionierendem Androgenrezeptor zu uneindeutigen primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen.

Zwei numerische Abweichungen der Geschlechtschromosomen, das Turner-Syndrom (45,X0) und das Klinefelter-Syndrom (47/XXY) führen i.d.R. nicht zur Intersexualität. Zwei meiner Patienten in meiner Praxis Existieren, Denken, Fühlen, Wollen und Handeln eindeutig weiblich (45,X0) und männlich (47/XXY).

Das Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom (MRKHS) ist eine angeborene Fehlbildung des weiblichen Genitals durch Hemmungsfehlbildung der Müller-Gänge im zweiten Embryonalmonat. Die Ovarialfunktion (Östrogen- und Gestagensynthese) ist nicht gestört, was die normale Entwicklung der weiblichen sekundären Geschlechtsmerkmale ermöglicht. Das MRKH-Syndrom bedeutet als angeborene Fehlbildung, die nur Frauen betrifft, ebenfalls keine Intersexualität.

Klitoris-Hypertrophie, Penis-Hypoplasie, Hypospadie und Epispadie belegen für sich allein genommen auch keine Intersexualität, sind jedoch Hinweise auf mögliche endokrinologische Störungen mit Auswirkungen auf die sexuelle Identität.

Damit sind Fehl- oder Missbildungen der Genitalorgane ohne zweifelbehaftete Zuordnung der Geschlechtsidentität keine Intersexualität. Auch Transsexualität-, “Wrong-Body-” oder “Gender-Dysphorie-Syndrom”-Betroffene, wie ich sie in 10-jähriger Beratungs-Arbeit und in meiner hausärztlichen Praxis gesehen habe, fallen nicht darunter. Hier steht das Erreichen einer anderen, "richtigeren" männlichen oder weiblichen und sehr selten einer "Zwischenstation" als Zielvorstellung einer bio-psycho-sozial-sexuellen Identitätsbildung dahinter.

82 Millionen Einwohner in Deutschland und eine Prävalenz der Intersexualität von 1 auf 5.000 Geburten bedeutet 16.400 betroffene Personen. Für diesen Personenkreis mit einem “Dritten Geschlecht” hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung 1 BvR 2019/16 vom 10.10./8.11.2017 entschieden, war allerdings irrtümlich von 160.000 Betroffenen in Deutschland ausgegangen.

Erstaunlich bleibt, dass die Forderung nach einem ärztlichen Attest zur Feststellung einer Intersexualität und der Konsequenz einer Personenstandsregister-Änderung von Beginn an von den Interessenverbänden kritisiert wurde. Die Intergeschlecht

Dr. Thomas Georg Schätzler 25.04.201915:24 Uhr

Intersexualität

In Deutschland sind etwa 10.000 bis 20.000 Menschen von verschiedenen Intersexualitäts-Formen betroffen. Die Ursachen sind chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell schwer einzuschätzen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht für intersexuelle Menschen einzuführen, um "die geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind" zu ermöglichen.

Paul Martin Holterhus, Professor für Pädiatrische Endokrinologie an der Universität zu Kiel: "Intersexualität ist eine fehlende Übereinstimmung von genetischem Geschlecht, gonadalem Geschlecht sowie körperlichem Geschlecht." Der Chromosomensatz passt z.B. nicht zu den Genital-Manifestationen, die Genitalorgane sind uneindeutig, die Gonaden sind fehlangelegt oder sowohl Hoden- als auch Eierstockgewebe sind vorhanden.

Aber auch das psychische Geschlecht, die bio-psycho-soziale Identität und die im Alltag angenommenen Geschlechterrollen sind bei vielen Menschen nicht nur mit Intersexualität "variabel aufgespannt mit männlichen und weiblichen Elementen, und nicht streng bipolar". Die bio-psycho-sozial-sexuellen Manifestationen, Entwicklungen, Identitäts-Findungen und Ausprägungen sind im übrigen auch im sozialpsychologischen bzw. biografischen Kontext aller Menschen variabel ausgebildet.

Ursachen für Intersexualität "sind chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell":

- Die 45,X/46,XY Gonadendysgenesie ist z.B. eine numerische Anomalie der Geschlechtschromosomen mit einem Y-chromosomalen Mosaik.

- Die Androgenresistenz führt bei Menschen mit XY-Geschlechtschromosomen und nicht ausreichend funktionierendem Androgenrezeptor zu uneindeutigen primären und sekundären männlichen Geschlechtsmerkmalen.

Zwei numerische Abweichungen der Geschlechtschromosomen, das Turner-Syndrom (45,X0) und das Klinefelter-Syndrom (47/XXY) führen i.d.R. nicht zur Intersexualität. Zwei meiner Patienten in meiner Praxis Existieren, Denken, Fühlen, Wollen und Handeln eindeutig weiblich (45,X0) und männlich (47/XXY).

Das Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom (MRKHS) ist eine angeborene Fehlbildung des weiblichen Genitals durch Hemmungsfehlbildung der Müller-Gänge im zweiten Embryonalmonat. Die Ovarialfunktion (Östrogen- und Gestagensynthese) ist nicht gestört, was die normale Entwicklung der weiblichen sekundären Geschlechtsmerkmale ermöglicht. Das MRKH-Syndrom bedeutet als angeborene Fehlbildung, die nur Frauen betrifft, ebenfalls keine Intersexualität.

Andere Fehl- oder Missbildungen der Genitalorgane ohne zweifelbehaftete Zuordnung der Geschlechtsidentität sind ebenfalls keine Intersexualität. Auch Transsexualität-, “Wrong-Body-” oder “Gender-Dysphorie-Syndrom”-Betroffene, wie ich sie in 10-jähriger Beratungs-Arbeit und in meiner hausärztlichen Praxis gesehen habe, fallen nicht darunter. Hier steht das Erreichen einer anderen, "richtigeren" männlichen oder weiblichen und sehr selten einer "Zwischenstation" als Zielvorstellung einer bio-psycho-sozial-sexuellen Identitätsbildung dahinter.

82 Millionen Einwohner in Deutschland und eine Prävalenz der Intersexualität von 1 auf 5.000 Geburten bedeutet 16.400 betroffene Personen. Für diesen Personenkreis mit einem “Dritten Geschlecht” hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung 1 BvR 2019/16 vom 10.10./8.11.2017 entschieden, war allerdings irrtümlich von 160.000 Betroffenen in Deutschland ausgegangen.

Erstaunlich bleibt, dass die Forderung nach einem ärztlichen Attest zur Feststellung einer Intersexualität und der Konsequenz einer Personenstandsregister-Änderung von Beginn an von den Interessensverbänden kritisiert wurde. Die Intergeschlechtlichkeit wird dadurch ebensowenig pathologisiert oder als eine Krankheit behandelt, wie die Feststellung von männlich/weiblich durch Hebammen, ärztliche Geburtshelfer, Krankenhausabteilungen oder Standesbeamte/-innen/-

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