Bayern
Flüchtlinge: Abrechnung für Ärzte schlanker
MÜNCHEN. Die Rahmenvereinbarung Asyl soll die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Bayern vereinfachen. Sie ist von der KV Bayerns und den kommunalen Spitzenverbänden (Städte- und Landkreistag) ausgearbeitet worden und gilt seit Anfang April.
Wenn sie Asylbewerber behandeln, können Ärzte eine Mehraufwandspauschale von 18,65 Euro pro Patient abrechnen. Zudem wurden die bürokratischen Anforderungen vereinfacht. Es wurde ein Standard für einheitliche Behandlungsscheine festgelegt. Diese sind zudem nicht mehr in jedem einzelnen Fall zwingend erforderlich, damit ein Arzt behandeln kann. Wenn etwa ein Patient eine Überweisung zum Facharzt bekommt, muss er sich nicht mehr eigens einen neuen Behandlungsschein beim Sozialamt holen.
Geht es um ein eiliges medizinisches Problem, reicht es außerdem, wenn der Arzt dem Kostenträger die Behandlung nachträglich schriftlich anzeigt. Für mögliche Berichtigungsanträge von Kostenträgern soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro gelten.
Es wurde ferner festgelegt, dass die Kostenträger in Bayern die Zuständigkeit kostenträgerintern regeln. Dadurch wollen die Verantwortlichen vermeiden, dass Träger Berichtigungsanträge wegen Unzuständigkeit stellen.(cmb)