Vitaminkapseln und Co

Verbraucherschützer fordern strengere Regeln für Nahrungsergänzungsmittel

Für die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe sollten Höchstmengen gelten, fordern Verbraucherzentralen. Sie warnen vor der Gefahr der Überdosierung.

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Immer wieder werden Nahrungsergänzungsmittel eingenommen, obwohl keine relevante Unterversorgung mit Nährstoffen besteht.

Immer wieder werden Nahrungsergänzungsmittel eingenommen, obwohl keine relevante Unterversorgung mit Nährstoffen besteht.

© Janine Lamontagne / Getty Images / iStock

Berlin. Die Verbraucherzentralen dringen auf strengere Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel wie Kapseln mit Vitaminen oder Mineralstoffen.

Der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Inzwischen nimmt ungefähr ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel zu sich, ohne dass wir eine relevante Unterversorgung mit Nährstoffen hätten.“ Viele ließen sich durch Werbung und zu wenig Verständnis für Ernährung etwas aufschwatzen, was erst einmal nicht notwendig sei.

„Europäische Regelungen dazu lassen jetzt seit fast 20 Jahren auf sich warten“, kritisierte Müller. Daher sei die Bundesregierung am Zuge, unmittelbar zum Gesundheitsschutz der Menschen beizutragen.

Wichtig sei, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festzulegen, weil Überdosierungen ein echtes Problem sein könnten. „Das Gefühl, ich nasche möglichst viele Vitamine – und je mehr, desto besser – ist medizinisch schlicht falsch.“

Untersuchungen fehlen häufig

Bei Vitamin D könnten Überdosierungen zu Muskelschwäche, Müdigkeit und Herzrhythmusstörungen führen - bei Vitamin A zum Beispiel zu Kopfschmerzen, Übelkeit oder Sehstörungen.

Nahrungsergänzungsmittel hätten für viele Menschen die Anmutung eines Arzneimittels, erläuterte Müller. „Man hat sozusagen das Gefühl, es ist zwar nicht vom Arzt verschrieben, aber es ist so ähnlich wie die Pille, die ich aus der Apotheke bekomme, und jetzt kaufe ich sie in der Drogerie oder im Supermarkt.“

Während Arzneimittel eine Zulassung mit Untersuchungen von Wirksamkeit und Nebeneffekten benötigten, gebe es all dies bei Nahrungsergänzungsmitteln aber nicht. Die Vorgaben müssten daher überarbeitet werden, forderte Müller. „Also was und wie viel darf drin sein?“ Für Präparate auf pflanzlicher Basis sei zudem eine „Positivliste“ nicht gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe nötig.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Das Bundesernährungsministerium und die Branche haben sich bereits für einheitliche europäische Regeln zu Höchstmengen an Mineralstoffen und Vitaminen ausgesprochen. Generell gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel und nicht als Medikamente, wie der Lebensmittelverband erläutert.

Sie dienten „nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“, sondern sollten „zum Erhalt des Wohlbefindens“ beitragen. Jedes Produkt müsse beim Bundesamt für Verbraucherschutz angezeigt werden, es unterliege zudem der Lebensmittelüberwachung.

Vzbv-Chef Müller wandte sich dagegen, auch einfachere Arzneimittel in Supermärkten anzubieten. „Es gibt inzwischen Versandmöglichkeiten, sodass niemand aufgrund fehlender Mobilität oder zu hoher Distanz auf ein Medikament, was er braucht, verzichten muss.“

Die Versuchung, „sich mal eben etwas einzuwerfen“, wäre sonst groß. „Darum gibt es viele gute Gründe für das Prinzip: Der Arzt verschreibt, und in der Apotheke bekomme ich das.“ Auch bei rezeptfreien Mitteln sei es gut, in Apotheken jemanden zu haben, der noch einmal drauf gucke und vielleicht eine kritische Frage stelle. (dpa)

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