Tarifeinheit

 Streikrecht doch in Gefahr

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BERLIN. Kurz bevor das umstrittene Tarifeinheitsgesetz am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll, gibt es zusätzliche Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit.

In einer Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke gibt die Bundesregierung zu, dass das Gesetz das Streikrecht doch einschränken könnte.

"Eine gerichtliche Einzelfallprüfung kann ergeben, dass eine auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtete Arbeitskampfmaßnahme unverhältnismäßig sein kann", heißt es.

Nach dem geplanten Mehrheitsprinzip könnten dann Gewerkschaften wie der Marburger Bund nicht mehr streiken, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. (chb)

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