Berliner Übergangsgelder
Anklage gegen KV-Vorstände
Die Affäre um die Übergangsgelder für den Berliner KV-Vorstand spitzt sich zu: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Drei erhoben. Der Vorwurf: schwere Untreue
Veröffentlicht:BERLIN. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin steht unter Anklage. Ihm wird schwere Untreue nach den Paragrafen 266 (Untreue) und 263 Strafgesetzbuch (Betrug) vorgeworfen. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft der "Ärzte Zeitung". Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Rund ein Jahr nach der Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Übergangsgelder könnte die Affäre damit strafrechtliche Konsequenzen für Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke haben. Alle drei führen ihre Ämter bislang weiter.
Die KV Berlin will sich als Organisation nicht öffentlich zu der Anklageerhebung äußern. "Hierbei handelt es sich um eine individuelle Angelegenheit der betroffenen Personen", teilte eine KV-Sprecherin auf Anfrage mit.
Die Vorstandsvorsitzende Prehn gab eine persönliche Erklärung ab, in der sie bestätigte, dass die Anklageschrift am 26. März zugestellt worden ist. "Die Vorwürfe sind unbegründet. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich allerdings um Verständnis, dass ich mich in der Öffentlichkeit nicht zu weiteren Details äußern werde", erklärte Prehn. Dies gebiete allein schon der Respekt gegenüber dem Landgericht Berlin.
Prehn, Kraffel und Bratzke hatten sich zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit Anfang 2011 Übergangsgelder von jeweils 183.000 Euro auszahlen lassen, die vertraglich für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit und der Rückkehr in die Arztpraxis vorgesehen waren.
Auch VV-Vorsitzender unter Anklage
Die Anklage richtet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch gegen den Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Jochen Treisch, der die Auszahlung damals veranlasst hatte.
"Die VV muss sich mit der Anklageerhebung auseinandersetzen", forderte der Hausarzt-Internist Dr. Detlef Bothe. Höchstwahrscheinlich wird es dazu demnächst eine Sondersitzung der VV geben.
Die Affäre kam Ende 2011 durch einen Bericht des Regionalsenders "rbb" an die Öffentlichkeit. Daraufhin forderte Gesundheitssenator Mario Czaja die Rückzahlung der Gelder. Die Vorstände haben die Summe dann nach eigenen Angaben auf ein Treuhandkonto überwiesen. Sie wollten eine gerichtliche Klärung.
Das Landessozialgericht hat schließlich im Dezember 2012 festgestellt, dass die Auszahlung rechtswidrig war. Die KV-Vertreterversammlung forderte daraufhin im Januar 2013 die Summen zurück. Vollständig zurückgezahlt waren die Gelder dann im April.