Kommentar zum strafrechtlichen Schutz
Beleidigungen und Gewaltandrohungen müssen Praxen nicht hinnehmen
Die KBV hadert immer noch damit, dass Praxen ein angeblich stärkerer Schutz durchs Strafrecht verwehrt wird. Das ist unnötig.
Die KBV hadert immer noch damit, dass Praxen ein angeblich stärkerer Schutz durchs Strafrecht verwehrt wird. Das ist unnötig.
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