Bundesfinanzhof
Kindergeldauszahlung direkt an volljähriges Kind nur in Grenzen
Kindergeld für Volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder kann direkt an das Kind ausgezahlt werden, muss es aber nicht zwangsläufig.
Kindergeld für Volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder kann direkt an das Kind ausgezahlt werden, muss es aber nicht zwangsläufig.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!