Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Bundesrat stellt sich gegen Diagnose-Verbot

Ausschüsse empfehlen der Länderkammer grundlegende Korrekturen beim Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz.

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Berlin. Der Bundesrat grätscht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim geplanten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) in die Parade. Die Empfehlungen insbesondere des Gesundheitsausschusses der Länderkammer, über die der Bundesrat am Freitag abstimmt, enthalten gravierende Korrekturwünsche.

Laut FKG-Entwurf sollen alle Vertragsbestimmungen, nach denen Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorgesehen sind, unzulässig sein. Davon betroffen wären sowohl Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) als auch Facharztverträge. Hier geht der Bundesrat auf Gegenkurs: Es sei „systematisch richtig, den Vergütungsanspruch von der Dokumentation und damit von der Kodierung dieser Erkrankung abhängig zu machen“, heißt es.

Ein generelles Verbot von Diagnoselisten würde „erhebliche Unruhe in das haus- und fachärztliche Versorgungsgeschehen bringen“ und hätte eine „abschreckende Wirkung auf den ärztlichen Nachwuchs“. Die Länder fürchten, dass bei einem Totalverbot HzV-Verträge nicht mehr zu Stande kommen. Weitere Korrekturwünsche:

  • Regionale Versorgungsinnovationen: Kassen sollen in die Lage versetzt werden, etwa mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten oder Pflegediensten Verträge zur Gestaltung der regionalen Versorgung zu schließen. Bisher ist das nur über Modellvorhaben oder Selektivverträge möglich, die ein Einschreibeverfahren der Versicherten benötigen. Im Fokus hat der Bundesrat insbesondere digitale Versorgungsinnovationen.
  • Gemeinsame Haftung aller Kassen: Droht einer Kasse die Insolvenz oder wird sie geschlossen, haften bislang in erster Linie die Schwesterkassen. Das will das FKG durch eine Generalhaftung aller Kassen ersetzen – gefragt wären dann vor allem die Kassen mit soliden Rücklagen. Das sei eine Neuregelung „ohne sachlichen Grund“ und sei „in keiner Weise mit dem Fairness- und Wettbewerbanspruch“ des FKG vereinbar, rügt der Bundesrat.
  • Lenkungs- und Koordinierungsausschuss beim GKV-Spitzenverband: Das im Gesetzentwurf geplante neue Gremium widerspreche der sozialen Selbstverwaltung. Künftig würde der Wettbewerbsdruck zwischen den Kassen über den Ausschuss direkt auf den Spitzenverband durchschlagen.

Unterdessen warnen Ersatz-, Betriebs- und Innungskassen davor, das FKG als Paket wieder aufzuschnüren. Eine Reform des Kassen-Finanzausgleichs (RSA) dränge, da sich nach endgültigen RSA-Daten für 2018 die Wettbewerbsverzerrungen „verfestigt“ hätten. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds lägen im AOK-System rund 1,6 Milliarden höher als zur Ausgabendeckung erforderlich wäre, heißt es. Diese Mittel fehlten anderen Kassenarten.

Bei den Ersatzkassen addiere sich diese Deckungslücke im Vorjahr auf über eine Milliarde Euro, im BKK-System seien es 319 Millionen und im IKK-System 178 Millionen Euro. Nach Darstellung dieser drei Kassenarten hat die „Schere“ zwischen Ausgaben und RSA-Zuweisungen zugenommen, 2017 betrug sie demnach noch rund 1,35 Milliarden Euro. (fst)

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