Gesetzentwurf zur Corona-Pandemie
Epidemische Lage verlängern, Corona-Rettungsschirm für Praxen aufspannen
Die Epidemische Lage soll über den 31. März hinaus verlängert werden. Ein konkreter Zuschuss für die Pflegeversicherung wird nicht mehr genannt, aber Ärzte sollen unterstützt werden. Was im Entwurf steht.
Veröffentlicht:Berlin. Die Koalition plant die Arbeit von Regierung, Bundestag und Verordnungsgeber Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter die Lupe nehmen zu lassen. Dafür soll die Nationale Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ beauftragt werden, bis Ende des Jahres „die Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu evaluieren.
Der Rettungsschirm für die Arztpraxen bleibt weiter aufgespannt. Mit dem Gesetz sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine gesetzliche Grundlage dafür erhalten, Praxen wirtschaftlich abzusichern, die aufgrund starker Fallzahleinbrüche durch Corona in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten und ihren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen können. Nicht berücksichtigt sind extrabudgetäre Vergütungsanteile und Prävention, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits moniert hat.
Eine Finanzspritze an die Pflegekassen zur Sicherung der Beitragsstabilität wurde gegenüber dem Referentenentwurf abgeschwächt.
Corona-Verordnungen sollen länger gelten
Das geht aus der Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung der epidemischen Lage hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Regierungsfraktionen haben ihren ursprünglichen Entwurf vom 1. Februar damit konkretisiert. Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die im März vergangenen Jahres getroffene Befristung der Corona-Verordnungen bis zum 31. März 2021 nicht greift, sondern verlängert wird. Auch aktuelle Akte, wie zum Beispiel die Impfverordnung, mussten formal zunächst bis zum 31. März befristet werden. Mit dem EpiLage-Gesetz sollen nun die nötigen Verlängerungen möglich werden.
Gleichzeitig wollen Union und SPD den Bundestag wieder stärker ins Boot holen. Künftig soll das Parlament alle drei Monate über ein Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden. Tut es das nicht, ist die Ausnahmesituation drei Monate nach dem letzten Beschluss vorbei.
Pflegezuschuss wird relativiert
Drei Milliarden Euro sollte die Pflegeversicherung ausweislich des ursprünglichen Entwurfes erhalten, um trotz Verlängerung der Mehrausgaben die Sozialgarantie 2021 zu gewährleisten. Die bedeutet, dass der Gesamtanteil der Sozialversicherungsbeiträge 40 Prozent der Lohnsumme nicht übersteigen darf.
So konkret steht es in der aktuellen Version nun allerdings nicht mehr. Stattdessen wird das Gesundheitsministerium ermächtigt, gemeinsam mit dem Finanzministerium „das Nähere für einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt“ zu bestimmen. Geschätzt wird, dass der Pflegeschutzschirm und die Mehrausgaben für Tests in den Alten- und Pflegeheimen, Mehrausgaben für die Pflegeversicherung von zwischen drei bis fünf Milliarden Euro alleine im ersten Halbjahr 2021 verursachen könnten. (af)