Spezielle sektorengleiche Vergütung
Fachärzte: Ambulantisierungspotenzial bei Paragraf 115f SGB V verkannt
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands sieht Nachbesserungsbedarf bei Auswahl der Leistungen, die künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) begrüßt, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heißt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen.
Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen Paragrafen 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen eingeführt werden, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet wurden, die aber ambulant erbracht werden könnten. Aus Sicht des SpiFa wird allerdings das vorhandene Ambulantisierungspotenzial verkannt und nicht ausgeschöpft.
„Natürlich ist es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich längst überfällige Reformschritte an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einleitet,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Mit der Implementierung einer speziellen sektorengleichen Vergütung hätten nun künftig beide Seiten endlich den gleichen Zugang zu Leistungen und deren Vergütung.“
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Zweifel an Berechnungsgrundlage
Als problematisch sieht der SpiFa jedoch die Grundlage an, aus welcher die Leistungen bestimmt werden sollen, die sich für eine sektorengleiche Vergütung einigen. „Es ist unverständlich, weshalb für eine sektorengleiche Vergütung nur Leistungen in Frage kommen sollen, die sich im jüngst überarbeiteten AOP-Katalog gemäß § 115b SGB V finden,“ so Weinhart weiter.
Mit dieser Herangehensweise wird demnach ein riesiges Potenzial außer Acht gelassen und die Fachärztinnen und Fachärzte erwarteten, dass an dieser Stelle unbedingt noch einmal nachgebessert werde. (eb)