„Bekomme fast jeden Tag Briefe“
Forderungskatalog der KBV: Lauterbach lässt Ultimatum verstreichen
„Tempi passati“: Auf einer Sondersitzung im August hat die KBV mehrere Forderungen an Gesundheitsminister Lauterbach adressiert und ihn gebeten, bis 13. September – also heute – Stellung zu beziehen. Das wird nicht passieren.
Veröffentlicht:Berlin. Ein Katalog, sieben Forderungen, eine Frist zur Stellungnahme – aber keine Antwort des Bundesgesundheitsministers, zumindest keine schriftliche: Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch entspannt auf die Frage von Journalisten reagiert, ob er auf jüngste Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Zukunft der ambulanten Versorgung antworten werde.
„Werde das Ultimatum gut überstehen“
Zur Erinnerung: Die KBV hatte im Rahmen einer Sondersitzung ihrer Vertreterversammlung Mitte August sieben Anliegen an Lauterbach adressiert und ihn gebeten, bis 13. September – also heute – Stellung zu beziehen. Am kommenden Freitag findet in Berlin die nächste KBV-Vertreterversammlung statt.
„Ich bekomme fast jeden Tag Briefe aus der Selbstverwaltung und aus der Industrie mit Forderungen. Mal sind es sechs Fragen, mal ist es ein Katalog und so weiter und so fort. Von daher bitte ich um Nachsicht, dass ich von der Gedächtnisleistung her nicht mehr in der Lage bin, diesen speziellen Brief der KBV zu rezitieren“, erklärte Lauterbach am Rande einer Pressekonferenz zum geplanten Krankenhaustransparenzgesetz.
Nach der Krisensitzung
KBV verschickt Forderungskatalog an Lauterbach
Das von der KBV gesetzte Ultimatum werde er „gut überstehen“, versicherte Lauterbach. Wenn es jetzt verstreiche, dann sei das halt so. „Tempi passati.“ Wenn er der KBV etwas zu sagen habe, tue er das im Übrigen nicht über die Öffentlichkeit, sondern auf direktem Wege.
„Phantomschmerz“ wegen Neupatientenregelung
Lauterbach ging in diesem Zusammenhang auch auf die Streichung der Neupatientenregelung in Arztpraxen ein. Er persönlich verstehe, dass es sich für Ärztinnen und Ärzte „zum Teil nicht schön angefühlt“ habe, dass die Ampelkoalition die Regelung im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes Ende 2022 wieder abgeschafft habe. „Aber sie hat tatsächlich nicht gewirkt.“ Sie sei ein zusätzliches Budget gewesen, für das es „wenig Gegenleistung“ gegeben habe.
Wissenschaftliche Auswertungen belegten das, auch sei es zu keiner schlechteren Versorgung durch Wegfall der Regelung gekommen, so Lauterbach. „Somit verstehe ich den Phantomschmerz bei den Kassenärzten, wenn diese Regelung jetzt weg ist. Aber wir mussten sparen, und das schien uns eine sinnvolle Möglichkeit zu sein.“ (hom)