Zahnmedizin
GBA erweitert Leistungen für Kinder
BERLIN. Kinder haben künftig einen umfassenderen Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen.
Um das Auftreten frühkindlicher Karies zu reduzieren, werden erstmals Kleinkinder unter drei Jahren einbezogen.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können künftig bereits ab dem sechsten Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Bislang ist dies erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorgesehen.
- Bei den neu eingeführten Untersuchungen vor dem 34. Lebensmonat soll der Zahnarzt die Betreuungspersonen zum Beispiel auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und in der Anamnese die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.
- Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem sechsten und dem 34. Lebensmonat Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr. (chb)