Hochton-Therapie ist keine Leistung der Kassen

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KÖLN (iss). Krankenkassen müssen die Kosten für eine Hochton-Therapie nicht übernehmen, da sie keine GKV-Leistung ist. Das entschied das Sozialgericht Aachen in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Eine Diabetes-Patientin, die an distaler symmetrischer Polyneuropathie beider Beine leidet, hatte sich auf Empfehlung ihres Hausarztes ein Gerät für die Hochton-Therapie angeschafft, die als Weiterentwicklung der Elektro-Therapie gilt. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Bei der Therapie handele es sich um eine neue Methode, zu der der Gemeinsame Bundesausschuss noch keine Empfehlung abgegeben hat, gab das Gericht der Kasse Recht. "Die Krankenkassen sind nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn eine bestimmte Therapie nach eigener Einschätzung der Versicherten oder der behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist oder einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben."

Beschluss des Sozialgerichts Aachen, Az.: S 2 KR 1/09

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