Saarland
Initiative für qualifizierte Leichenschau
Das Saarland zeigt Sympathie für hauptamtliche Leichenbeschauer. Das Gesundheitsministerium befürwortet auch bundesweite Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.
Veröffentlicht:SAARBRÜCKEN. Die Diskussionen um die Leichenschau im Saarland erinnern an eine Never-ending-Story.
Weder die Ärzteschaft noch das Gesundheitsministerium waren mit der bisherigen Situation wirklich zufrieden. Doch nun scheint Bewegung in die verfahrene Situation zu kommen: Staatssekretär Stephan Kolling vom Gesundheitsministerium hat gleich mehrere Initiativen angekündigt.
Fortbildungspflicht und bessere Bezahlung, professionelle Leichenbeschauer, verpflichtende Sektionen, nationales Mortalitätsregister - der CDU-Politiker will dabei eine breite Palette von Verbesserungsvorschlägen prüfen.
Verständnis für Probleme der Ärzte
Kolling erklärte, man brauche dringend eine dauerhafte Lösung zur qualitativen Verbesserung der Leichenschau. Mangelnde Routine, aber auch Zeitmangel führten bei den Ärzten oftmals zu Unsicherheiten und Qualitätsminderungen.
Dabei zeigt Kolling durchaus Verständnis für die Probleme der Ärzte, die nach dem saarländischen Bestattungsgesetz alle zur Leichenschau verpflichtet sind.
So dauere eine korrekte Durchführung 30 bis 60 Minuten. Diese Zeit hätten die Ärzte oftmals nicht, räumt Kolling ein. Seitenlange Formulare, die Pflicht zur Entkleidung der Leiche, die vorgeschriebene Aufforderung an die Angehörigen, den Raum zu verlassen - da sei es nicht verwunderlich, wenn bisweilen nur eine "Leichenschau light" durchgeführt werde.
Der Staatssekretär greift damit Klagen auf, die schon vor zehn Jahren bei einer Fortbildungs-Veranstaltung der saarländischen Ärztekammer massiv geäußert wurden.
2008 kam es dann zu einem heftigen Streit: Der Hausärzteverband fühlte sich von Bemerkungen des damaligen Gesundheitsministers Josef Hecken über mangelnde Qualität der Leichenschauen diffamiert und forderte die Einführung eines staatlichen Leichenschauers.
Kolling, der damals Heckens Büroleiter war, greift diese Diskussion nun wieder auf. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte bereits 2010 Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert, sichtbare Fortschritte bleiben jedoch bislang aus.
Novellierung des Bestattungsgesetzes angedacht
Im Saarland soll nun bei einer Novellierung des Bestattungsgesetzes die verpflichtende regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Ärzte festgeschrieben werden.
Nach Kollings Worten müsse man aber auch über ein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz nachdenken, um standardisierte Maßstäbe durchzusetzen. Außerdem spricht er sich für eine Erhöhung der ärztlichen Vergütung aus.
Weiter könne eine Lösung in der Einführung eines "Coroner" liegen, also eines professionellen Leichenbeschauers. Diese Aufgabe könnten im Saarland rechtsmedizinische Institute übernehmen. In bestimmten Situationen hält Kolling auch eine verpflichtende Sektion für sinnvoll.
Einen zusätzlichen Nutzen der ärztlichen Leichenschau sieht er in der Erstellung einer validen Todesursachenstatistik und der Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters.
Bisher habe nur Bremen einen derartigen Mortalitätsindex, um epidemiologische Studien zu ermöglichen. Kolling kündigte an, die Einführung eines Todesursachenregisters auch im saarländischen Krebsregister zu prüfen. Darüber wolle sich schon bald mit der Ärztekammer und Rechtsmedizinern austauschen.