Saarland

Initiative für qualifizierte Leichenschau

Das Saarland zeigt Sympathie für hauptamtliche Leichenbeschauer. Das Gesundheitsministerium befürwortet auch bundesweite Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.

Von Michael Kuderna Veröffentlicht:
Wohl viel zu selten: die eingehende Erforschung der Todesursache.

Wohl viel zu selten: die eingehende Erforschung der Todesursache.

© dpa

SAARBRÜCKEN. Die Diskussionen um die Leichenschau im Saarland erinnern an eine Never-ending-Story.

Weder die Ärzteschaft noch das Gesundheitsministerium waren mit der bisherigen Situation wirklich zufrieden. Doch nun scheint Bewegung in die verfahrene Situation zu kommen: Staatssekretär Stephan Kolling vom Gesundheitsministerium hat gleich mehrere Initiativen angekündigt.

Fortbildungspflicht und bessere Bezahlung, professionelle Leichenbeschauer, verpflichtende Sektionen, nationales Mortalitätsregister - der CDU-Politiker will dabei eine breite Palette von Verbesserungsvorschlägen prüfen.

Verständnis für Probleme der Ärzte

Kolling erklärte, man brauche dringend eine dauerhafte Lösung zur qualitativen Verbesserung der Leichenschau. Mangelnde Routine, aber auch Zeitmangel führten bei den Ärzten oftmals zu Unsicherheiten und Qualitätsminderungen.

Dabei zeigt Kolling durchaus Verständnis für die Probleme der Ärzte, die nach dem saarländischen Bestattungsgesetz alle zur Leichenschau verpflichtet sind.

So dauere eine korrekte Durchführung 30 bis 60 Minuten. Diese Zeit hätten die Ärzte oftmals nicht, räumt Kolling ein. Seitenlange Formulare, die Pflicht zur Entkleidung der Leiche, die vorgeschriebene Aufforderung an die Angehörigen, den Raum zu verlassen - da sei es nicht verwunderlich, wenn bisweilen nur eine "Leichenschau light" durchgeführt werde.

Der Staatssekretär greift damit Klagen auf, die schon vor zehn Jahren bei einer Fortbildungs-Veranstaltung der saarländischen Ärztekammer massiv geäußert wurden.

2008 kam es dann zu einem heftigen Streit: Der Hausärzteverband fühlte sich von Bemerkungen des damaligen Gesundheitsministers Josef Hecken über mangelnde Qualität der Leichenschauen diffamiert und forderte die Einführung eines staatlichen Leichenschauers.

Kolling, der damals Heckens Büroleiter war, greift diese Diskussion nun wieder auf. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte bereits 2010 Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert, sichtbare Fortschritte bleiben jedoch bislang aus.

Novellierung des Bestattungsgesetzes angedacht

Im Saarland soll nun bei einer Novellierung des Bestattungsgesetzes die verpflichtende regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Ärzte festgeschrieben werden.

Nach Kollings Worten müsse man aber auch über ein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz nachdenken, um standardisierte Maßstäbe durchzusetzen. Außerdem spricht er sich für eine Erhöhung der ärztlichen Vergütung aus.

Weiter könne eine Lösung in der Einführung eines "Coroner" liegen, also eines professionellen Leichenbeschauers. Diese Aufgabe könnten im Saarland rechtsmedizinische Institute übernehmen. In bestimmten Situationen hält Kolling auch eine verpflichtende Sektion für sinnvoll.

Einen zusätzlichen Nutzen der ärztlichen Leichenschau sieht er in der Erstellung einer validen Todesursachenstatistik und der Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters.

Bisher habe nur Bremen einen derartigen Mortalitätsindex, um epidemiologische Studien zu ermöglichen. Kolling kündigte an, die Einführung eines Todesursachenregisters auch im saarländischen Krebsregister zu prüfen. Darüber wolle sich schon bald mit der Ärztekammer und Rechtsmedizinern austauschen.

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 19.05.201523:17 Uhr

Herr Kollege Schätzler, Sie haben richtig erkannt, dass es mir um etwas anderes geht als ihnen.

Mir geht es um einen korrekt ausgefüllten und deshalb auch zeitnahen Totenschein.
Und Sie wollen eine "professionelle Leichenschau", was meinen Sie denn bitte damit?
Eine Obduktion vielleicht?
Das kann doch wohl nicht Ihr ernst sein.
Und den Unterschied zwischen einem normalen Pathologen und einem Gerichtsmediziner scheinen Sie auch nicht zu kennen.
Ich beschränke mich dazu nur auf einen Satz:
Der normale Pathologe hätte gerne den behandelnden Arzt dabei.
und Gerichtsmediziner verbietet die Anwesenheit des behandelnden Arztes.

Und abgesehen von der Frage eines "unnatürlichen Todes", also von Fremdverschulden,
sind Sie auch die Frage schuldig geblieben, welchen Sinn eine "professionelle Leichenschau"
ohne ordentliche Anamnese denn haben soll.
Und schließlich sollten doch, wie Sie selbst betonen, Medizinresourcen vornehmlich den lebenden Menschen dienen. Daher mein Vergleich mit dem Krebsregister, das mehr Sinn macht.

Dr. Thomas Georg Schätzler 19.05.201513:20 Uhr

Thema verfehlt?

Mein lieber Herr Chirurgicus Dr. Wolfgang P. Bayerl, Sie scheinen da etwas zu verwechseln: Es ging hier gar nicht um "ein Gerichtsmediziner, der sich sehr einseitig nur mit Toten beschäftigt" oder um "Obduktionsverweigerung" bzw. "Kostenerstattungsverweigerung".

Schon gar nicht ging es um ein nicht vorhandenes "flächendeckendes einheitliches Krebsregister" oder um Ihre Ansicht: "Von den Gerichtsmedizinern würde ich die Finger lassen, weil die auch gerne den Dr. als Täter vermuten, ohne jede klinische Erfahrung."

Nein, hier ging es allein darum, "dass überwiegend von Hausärztinnen und Hausärzten, gelegentlich auch von...Assistenz-, Fach- und Spezial-Ärzten in Klinik und Praxis unter Zeitdruck und Verantwortung für die Lebenden Spezialkenntnisse und Fähigkeiten der professionellen Leichenschau bei den Toten eingeforderte werden."

Der "Coroner" als qualifizierter hauptamtlicher Leichenbeschauer hat übrigens nicht das Geringste mit den täglichen US-Gerichtsmedizin-TV-''Soaps'' zu tun: Dort, wo Forensiker außerhalb des Gerichts- und Obduktionssaals ständig mit ihren Schusswaffen herumfuchteln, um im Kugelhagel Verbrecher höchst selbst dingfest machen zu wollen. Dies wäre nur unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für weitere "Fälle" von Autopsien unter Fachkollegen zu subsummieren.

Nein, ärztlich qualifizierte Coroner als hauptamtliche Leichenbeschauer sind in differenzierten, arbeitsteiligen Industriegesellschaften zur objektiven Feststellung von Todesursachen erforderlich, damit Vertragsärzte in der Niederlassung bzw. Klinikärzte im Krankenhaus ihre eigentliche Arbeit kernkompetent, selbstbewusst und zielgerichtet ausüben können. Bzw. ihre Patienten nicht wegen eine unverzüglichen angeordneten Leichenschau im Stich lassen müssen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Wolfgang P. Bayerl 19.05.201508:38 Uhr

Bitte keine laienhaften Alleingänge! vor allem nicht nach dem St.Florianprinzip.

Die beste Diagnose wird immer der Kliniker stellen, der ihn vorher behandelt hat und niemals ein Gerichtsmediziner, der sich sehr einseitig nur mit Toten beschäftigt und mit Recht deshalb nur bei Verdacht auf Fremdverschulden gefragt ist.
Im Vordergrund steht zunächst nur OB, oder DASS jemand tot ist und damit Reanimation etc. zu unterbleiben hat! Die Obduktion wird sowieso meist abgelehnt und ist KEINE Frage OB jemand tot ist!
Als Notärzte haben wir "scherzhafter Weise" den RTW schon die teuerste Leichenschau der Stadt genannt, weil ein Hausarzt sich geweigert hat und den Notarzt rufen ließ, aber ohne eine einzige Information für diesen zu hinterlassen.
Das führt dann zwangsweise zu überflüssigen Reanimationsversuchen!
Die Wünsche irgendwelcher Politiker oder Statistiker gehen völlig an der Realität der Bevölkerung (Obduktionsverweigerung) und Kostenträger (Kostenerstattungsverweigerung) vorbei, Obduktionen,
und zwar in der ganz normalen Pathologie mit ihrer viel größeren klinischen Erfahrung sind GEGEN ärztlich geäußertes Allgemeininteresse doch massiv zurückgegangen.
Wir haben ja noch nicht einmal ein wirklich flächendeckendes einheitliches "Krebsregister", ein Anachronismus.
Ich wünsche mir als behandelnder Arzt sehr häufig im Falle eines krankheitsbedingten Todes - natürlich nicht dem "normalen Alterstod" - nähere Auskünfte, damit man dazulernt.
Auf der Uni in der ich als Assistent gelernt habe, wurde jeder Patient, der auf der Intensivstation gestorben ist, obduziert und der behandelnde Dr. war dabei anwesend.
Von den Gerichtsmedizinern würde ich die Finger lassen, weil die auch gerne den Dr. als Täter vermuten, ohne jede klinische Erfahrung.
Facit: vor des Ausfüllung eines Totenscheines sollte man sich nicht drücken. Er ist ebenso wichtig wie der erste Hilfe Kurs. Hellseherische Fähigkeiten darf man dabei allerdings NICHT verlangen und sollten auch entschieden zurückgewiesen werden.

Dr. Thomas Georg Schätzler 18.05.201514:33 Uhr

Einführung eines staatlich qualifizierten Leichenschauers "Coroner" unumgänglich!

Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Länder (kein einheitliches Bundesgesetz) zur ärztlichen Leichenschau stammen eher aus einer Zeit, als die Haus- und Landärzte noch mit dem Fahrrad zu ihren Patienten unterwegs waren. Wenn sie nicht mit dem offenen Landauer kutschierten oder sich eines von diesen "modernen", sich selbst bewegenden Automobilen zulegen konnten.

In Klinik und Praxis konnte man damals nicht viel ausrichten. Man war auf Gedeih und Verderb der Domäne der Chirurgen ausgeliefert. Hausärzte und Internisten konnten Ihren Patienten, frei nach Voltaire "Es ist die Aufgabe des Arztes, den Patienten so lange zu beschäftigen, bis die Natur die Krankheit heilt", nur minimal-interventionell beistehen und sie bis zum Tod eher palliativ als kurativ begleiten. Der Ruf zu einer unverzüglich durchzuführenden ärztlichen Feststellung des Todeszeitpunkts, der Leichenschau und der amtlichen Todesbescheinigung war eine gewisse, lukrative Abwechslung in seltener als heute frequentierten Arztpraxen.

Doch nun ist das Saarland mit einer Initiative für die qualifizierte Leichenschau endlich in der Jetztzeit angekommen. In Arztpraxen mit moderner interventioneller Untersuchung, Diagnose, Therapie, Palliation, Polymedikation, Multimorbidität, Anspruchshaltung, medizinrechtlicher Absicherung, Termindruck und Zeittaktung ist das Verlassen der Sprechstunde zu einer ausführlichen ärztlichen Leichenschau aus versorgungs- und haftungsrechtlichen Gründen lege artis gar nicht mehr möglich.

Es ist ein Anachronismus sondergleichen, dass überwiegend von Hausärztinnen und Hausärzten, gelegentlich auch von in der spezialisierten Krankenversorgung tätigen Assistenz-, Fach- und Spezial-Ärzten in Klinik und Praxis unter Zeitdruck und Verantwortung für die Lebenden Spezialkenntnisse und Fähigkeiten der professionellen Leichenschau bei den Toten eingeforderte werden. Dies gilt auch für den ambulanten/stationären Notdienst. Nicht nur Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten sind in Primär- und Sekundärprävention, biografisch begründeter Anamnese, Patienten-Untersuchung, abgestufter und Evidenz-basierter Differenzialdiagnostik, Risiko-Stratifizierung, Krankheitslast adaptierter konservativer und interventioneller Therapie, Schmerzlinderung, Palliation und Sterbebegleitung involviert, weitergebildet, qualifiziert und absorbiert. Aufgaben eines geschulten und hochqualifizierten Rechtsmediziners mit entsprechender Institutsausstattung oder eines amtlich bestallten Leichenschauers ("Coroner") können sie n i c h t auch noch übernehmen.

Die Inspektion bzw. Untersuchung eines von Fachpersonal herbeigeschafften, vollständig entkleideten, gut ausgeleuchteten und nach Fotodokumentation des Auffindungsortes von Verschmutzungsspuren gereinigten Leichnams gemeinsam mit Assistenzpersonal ist uns niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einfach nicht möglich. Denn nur dabei könnten versteckte Injektions-, Stich- oder Schusswunden unter dem Haaransatz, diskrete Strangulationsspuren, Erstickung durch äußere Einwirkungen, Schädelbasis-Frakturen, verdächtige Hauteffloreszenzen, aber auch Beibringung von tödlich wirkenden Mitteln in Körperöffnungen, Vergiftungen etc. detektiert werden.

Unter dem Druck einer Notfallsprechstunde, eines übervollen Wartezimmers, der Dokumentation einer gerade ambulant/stationär durchgeführten Intervention, einer besonders Leichenschau-fremden Spezialisierung, einer notwendigen Krankenbeobachtung, der Regelung und Befriedigung persönlich-privater Verrichtungen und Betätigungen, aber auch im Beisein von trauernden, wehklagenden, verstörten, in seltenen Fällen innerlich frohlockenden Angehörigen, ist die korrekte Leichenschau im häuslichen Milieu unter den kritischen Blicken einer sich stetig vergrößernden Trauergemeinde ein fast undurchführbares „Public Viewing“.

Dabei wäre Alles so einfach: Ein staatlich vereidigter und beamtenbesoldeter

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