Kein Volksentscheid zugelassen

Italienisches Verfassungsgericht lehnt Referendum zur Sterbehilfe ab

Verfassungsrichter in Italien sehen durch einen Volksentscheid zur aktiven Sterbehilfe den Schutz von Schwächeren gefährdet.

Veröffentlicht:
Seit Jahren kämpft die italienische Bürgerrechtsorganisation „Liberi fino alla fine“ für das Recht auf aktive Sterbehilfe.

Seit Jahren kämpft die italienische Bürgerrechtsorganisation „Liberi fino alla fine“ für das Recht auf aktive Sterbehilfe.

© Andrea Ronchini/ZUMAPRESS.com/picture alliance

Rom. Die Italiener dürfen nicht über die Freigabe aktiver Sterbehilfe abstimmen. Das Verfassungsgericht in Rom lehnte am Dienstag eine Initiative für einen Volksentscheid zu der Frage ab. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens.

Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher unzulässig. Erst im November 2021 hatte eine Ethikkommission erstmals in Italien einen Einzel-Antrag auf aktive Sterbehilfe positiv beschieden.

Italiener dürfen nicht über aktive Sterbehilfe abstimmen

Die Initiative „Liberi fino alla fine“ (Frei bis zum Ende) hatte im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Stimmen für einen Volksentscheid zur „Tötung auf Verlangen“ gesammelt. Artikel 579 des italienischen Strafgesetzbuchs sieht für aktive Sterbehilfe 6 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.

Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Es sei eine eindeutige Aufforderung, stets die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens zu leisten, so die Bischöfe. Alten oder Kranken, die mit Würde, Respekt und Liebe behandelt und begleitet werden wollten, müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, forderten sie.

Neuer Antrag erst wieder in fünf Jahren möglich

In Italien muss ein nationaler Volksentscheid über die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen. Hält das Verfassungsgericht das Referendum inhaltlich für zulässig, kommt es zur Abstimmung.

Mindestens die Hälfte aller wahlberechtigten Italiener muss an dieser teilnehmen. Mit einer einfachen Mehrheit kann das betroffene Gesetz abgeschafft werden. Hat das Referendum keinen Erfolg, ist nach fünf Jahren ein erneuter Antrag möglich.

Hinter der Initiative „Liberi fino alla fine“ steht die Bürgerrechtsorganisation Associazione Luca Coscioni. Ihr Name geht auf den inzwischen gestorbenen Gründer zurück: ein bekannter Politiker, der an der gleichen unheilbaren Nervenkrankheit (ALS) wie der britische Physiker Stephen Hawking litt.

In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung sprachen die Organisatoren der Initiative am Dienstagabend von einer „schlechten Nachricht für die Demokratie“. (KNA/eb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bahnbrechenden Therapie?

Wirkstoff einer neuen Analgetikaklasse in USA zugelassen

Internationale Zusammenarbeit

Gut 300 Ärzte starten Klinikpartnerschaften mit Syrien

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Der Kampf gegen HP-Viren ist ein Schwerpunkt der Initiative Vision Zero.

© Pornpak Khunatorn / Getty Images / iStock

Welt-HPV-Tag

Krebs verhindern: Jugend gegen HPV impfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

Roll-out der ePA kommt frühestens im April

Lesetipps
Schrörs

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Schützt eine RSV-Impfung auch vor leichten Symptomen?

Ein Oldtimer fährt durch die Straßen Havannas.

© Julian Peters Photos / stock.adobe.com

Rätselhaftes Phänomen

Was ist eigentlich das Havanna-Syndrom?