KBV-Vorstand droht mit Rücktritt

Dr. Carl-Heinz Müller stellt die Gretchenfrage: "Wie hältst Du's mit den Regressen?" wendet sich der KBV-Vorstand an die Politik. Das Gesetz gegen den Ärztemangel packt die Regresse nicht an. Ein Fehler, findet Müller. Notfalls will er seinen Hut nehmen.

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Dr. Carl-Heinz Müller: "Um zwei Prozent der Ärzte in einen Regress zu bekommen, muss ich 100 Prozent bedrohen. Ist das das richtige Mittel?"

Dr. Carl-Heinz Müller: "Um zwei Prozent der Ärzte in einen Regress zu bekommen, muss ich 100 Prozent bedrohen. Ist das das richtige Mittel?"

© KBV

BERLIN (vdb/af). KBV-Hausärzte-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller vertritt eine klare These: Der Sicherstellungsauftrag lässt sich nicht erfüllen, solange Ärzte von Regressen bedroht sind.

"Die Richtgrößen müssen raus aus dem Versorgungsstrukturgesetz", fordert Müller. Nicht zuletzt die Rabattverträge der Kassen mit den Arzneimittelherstellern bewirkten, dass das Verordnungsverhalten der Ärzte einer Fahrt durch den Nebel gliche, ohne dass sie ihre Geschwindigkeit kennten.

Mehrere Gesundheitsreformen hat der Trierer Hausarzt in seinen Funktionen für die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hautnah erlebt.

"Regresse müssen raus aus dem Versorgungsgesetz"

Nach der Lektüre des Entwurfes des Versorgungsstrukturgesetzes, das die Regulierungsinstrumente Regresse und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht einmal in als unterversorgt festgestellten Gebieten lockern soll, stellt er sich die Sinnfrage.

Unter dem Damoklesschwert der persönlichen Haftung für das Überschreiten von Richtgrößen, lasse sich der prognostizierte Ärztemangel nicht beheben.

"Die Sinnfrage heißt: Übe ich meine Vorstandstätigkeit wirklich weiter aus, wenn ich sehe, dass die Politik die falschen Spuren legt und hinterher mir als Person und als KBV-Vorstand sagt, ihr könnt die Sicherstellung nicht garantieren", sagte Müller der "Ärzte Zeitung".

Müller will sich von der Politik nicht die Fehler vorwerfen lassen, die sie selbst in der Gesetzgebung macht. Das lässt Rücktrittsgedanken aufkommen.

Medizinstudierende hatten sich in einer Umfrage der Uni Trier in Kooperation mit der KBV gegen die Niederlassung ausgesprochen, solange sie mit ihrem persönlichen Vermögen für das Überschreiten der Richtgrößen haften müssten.

Das sei ein Alarmzeichen, sagte Müller. Er räumte ein, dass die Aussichten für in Regress genommene Ärzte gut seien, in Jahre langen Prozessen "da wieder raus zu kommen". Aber es sei eine Belastung für die Praxis.

Müller forderte dazu weitere Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Müller fordert Gespräche mit dem Minister

Im Gepäck hätte er Vorschläge für Gesundheitsminister Daniel Bahr, wie sich die Verordnungen in Grenzen halten ließen. Zum Beispiel den Medikationskatalog, eine Art Positivliste, die die KBV gemeinsam mit Apothekerverbänden zu entwickeln plant.

Der Katalog solle die Wirkstoffe in Leitsubstanzen und Reservestoffe teilen. Jede Arztpraxis sollte dann über alle Verordnungen hinweg eine Quote von 80 Prozent Leitstoffen und 20 Prozent Reservestoffen einhalten. Konkret: Bei Bluthochdruck wären ACE-Hemmer die Leitsubstanzen und die Sartane zweite Wahl.

"Damit hätte ich absolut im Griff, dass die Ausgaben nicht steigen können", sagt Müller. Nur die Menge könne theoretisch ausgedehnt werden. Mehr von allem zu verordnen ergebe aber keinen Sinn, zumal er nicht vorschlage, mit den Richtgrößen auch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen abzuschaffen.

Lesen Sie dazu auch: Müller verbindet mit Richtgrößen eigenes Schicksal

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Kommentare
Alfred Besand 31.08.201114:14 Uhr

Planungssicherheit muss wieder her; Ärztemangel und Richtgrößen müssen weg !

Der Ärztemangel und die Richtgrößen müssen weg;
Planungssicherheit muss wieder her!

Alle sprechen vom Ärztemangel, auf dem Lande, aber keiner tut etwas dagegen.
Gesetze werden zwar vorbereitet und sicherlich demnächst auch verabschiedet
werden, bringen diese jedoch Abhilfe, ich meine nein.
Die Probleme bleiben bestehen.

Krankenkassen legen veraltete Statistiken auf den Tisch und wollen damit nach
nachweisen dass es keinen Ärztemangel gibt, im Gegenteil es gäbe eine Überversorgung.

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) Patienten hätten lange Wartezeiten,
bis sie einen Arzttermin bekämen, Privatpatienten würden bevorzugt behandelt.
Die Gesamtvergütung würde jedes Jahr steigen, es wäre also genug Geld da, man
würde dieses Geld nur nicht richtig verteilen.

Erhebliche Einsparungen wären noch bei den Verordnungen und hier bei den Generikafähigen Wirkstoffe, Analogpräparate und Umstrittenen Arzneimittel.
Ärzte müssten unbedingt wirtschaftlicher verordnen.

Das ist nur ein kleiner Teil was man den Ärzten immer wieder vorwirft.

Durch solche Aussagen und Feststellungen einzelner Krankenkassen Verbänden
lassen sich unsere Gesundheitspolitiker häufig blenden.
Dies trägt auch dazu bei einen Keil, zwischen Politik und Ärzteschaft, zu treiben.
Die Verzerrung des Gesamtbildes wird einfach hingenommen.

Warum gibt man unseren Medizinstudierenden und auch den Niedergelassenen
Ärzten nicht mehr Planungssicherheit.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse werden laut einer Umfrage der KBV
bei künftigen Ärztinnen und Ärzten als eines der größten Investitionshemmnisse
für die Niederlassung als Vertragsarzt/Vertragsärztin empfunden.

Es ist richtig das die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu den
Vertragsärztlichen Pflichten gehört.

Es ist auch im Gesetz geregelt, dass jeder Vertragsarzt die Regeln der
ärztlichen Kunst und den allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse zu berücksichtigen sowie das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und hierauf seine Behandlungs- und Verordnungsweise einzurichten hat.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot im § 12 SGB V lautet:

„ Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die Verpflichtung jedes
an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes,
nur solche Leistungen zu erbringen; zu verordnen oder zu veranlassen,
die zur Heilung oder Linderung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Wer beurteilt denn überhaupt die Frage -medizinische Notwendigkeit- vor
dem Hintergrund eines möglichen Haftungsrisikos- jeder wird sagen, natürlich
der Arzt der die Verordnung ausstellt, ist das so? ( nach dem Gesetz sicherlich ja)aber im Alltag ist das nicht so, hier entscheiden individuelle Interessen der Beteiligten.
Auch hier ist sicherlich eine Nachbesserung im Gesetz vorzusehen.
Man muss in einem förmlichen Verfahren u.a. prüfen inwieweit der Arzt sich an
die medizinische Notwendigkeit bei seinen Verordnungen gehalten hat.
Dies ist sicherlich nicht durch Richtgrößen gewährleistet.

Also müssen diese Richtgrößen weg. Denn diese Richtgröße die eine persönliche
Haftung bei einer Überschreitung auslöst ist sicherlich nicht geeignet den Arztberuf zu ergreifen.

Jeder weiß doch das Wehren Leben retten sollen, bei einem Großbrand stehen
aber nur so viel Liter Wasser zum Löschen zur Verfügung, das Wasser reicht
nicht zum Löschen, die Wehren müssten nun auf eigene Kosten Wasser dazu kaufen
um Ihren Auftrag zu erfüllen.
Über diesen Absatz sollten alle Politiker innerhalb und außerhalb der Regierung
sich Gedanken machen.

Wir müssen wieder dahin kommen, in der Vergangenheit war es ja auch möglich,
dass der Arzt wieder die ärztliche Therapiefreiheit nutzen kann. Dafür brauch
es keiner Richtgröße, vorgegeben durch den Gesetzgeber und festgelegt durch
Vertreter der Krankenkassen -in der Regel durch Nichtärzte-. Die

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