KBV will eine Ärzte-Wahloption für Kostenerstattung

DÜSSELDORF (iss). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will versuchen, im anstehenden Versorgungsstrukturgesetz eine Wahloption für Ärzte und Psychotherapeuten für die Kostenerstattung zu verankern.

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Das kündigte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler auf der Vertreterversammlung der KV Nordrhein an.

Die Wahloption soll nach Angaben Köhlers so aussehen: Der Vertragsarzt erklärt für eine Dauer von mindestens vier Quartalen gegenüber dem Zulassungsausschuss, dass er ausschließlich auf Kostenerstattung tätig sein wird.

Er muss dann auf Versicherte treffen, die sich ihrerseits bei ihrer Krankenkasse für die entsprechende Option entschieden hätten.

Haltung unter Ärzten nicht einheitlich

Die Hoffnung auf weit reichendere Schritte als die Wahlmöglichkeit hält Köhler allerdings für unrealistisch.

Die Einführung einer durchgängigen Kostenerstattung und einer prozentualen Eigenbeteiligung der Versicherten, wie sie die KBV fordere, werde von der Politik klar abgelehnt, berichtete er. "Kein relevanter Gesundheitspolitiker der Koalition ist bereit, mit uns über Kostenerstattung zu reden."

Die Haltung zum Thema sei allerdings auch unter den Ärzten nicht einheitlich.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.06.201109:57 Uhr

KBV - Kaffee bald verkehrt?

Es wird immer abstruser mit dem Kollegen Köhler und der KBV: "Der Vertragsarzt erklärt für eine Dauer von mindestens vier Quartalen gegenüber dem Zulassungsausschuss, dass er ausschließlich auf Kostenerstattung tätig sein wird". Hallo? Dann muss er doch erst mal genug Patienten finden, die diese Kostenerstattung mitmachen. Patienten, die bei anderen Vertragsärzten u n d im Krankenhaus wiederum nach dem Sachleistungsprinzip behandelt werden wollen und müssen, weil sie sonst vor Bergen unbezahlbarer Rechnungen sitzen würden!

Nach wie vor gilt: Selbstzahlpflicht, Wahltarife und Kostenerstattung können aus rechtlichen und verfassungsmäßigen Gründen im Sozialgesetz nicht funktionieren (vgl. Editorial Dr. med. Thomas G. Schätzler in ''Der Allgemeinarzt'' 32.Jhrg., 18/2010, S. 3, Nov. 2010).

1. Haben GKV-Versicherte die Behandlungskosten in Klinik und Praxis durch ihre Krankenkassenbeiträge vorfinanziert (Sachleistungsprinzip).
2. bekommen Schwerstkranke und Multimorbide Mehrkosten durch Beiträge von gesunden GKV-Versicherten ausgeglichen (Solidaritätsprinzip).
3. springen Staat und Steuerzahler ein, wenn bei Azubis, Studenten, Rentnern und Niedriglohngruppen Beiträge nicht ausreichen bzw. bei beitragsfrei gestellten Familienmitgliedern oder Zahlungsunfähigen gar nicht fließen (Subsidiaritätsprinzip).
4. genießt Jeder, der GKV-Beiträge bezahlt, den durch die Verfassung verbrieften Bestandsschutz (Legalitätsprinzip).
5. akzeptiert das Bundesverfassungsgericht Steuerungsmechanismen durch Praxis- und Verordnungsblattgebühr bzw. angemessene Selbstbeteiligung (Verhältnismäßigkeitsprinzip).
6. dürfen Arzthonorare für g l e i c h e ärztliche Leistungen über das Sachleistungsprinzip sich im Grundsatz n i c h t vom Zahlungsumfang der Selbstzahlpflicht, Wahltarife und Kostenerstattung unterscheiden (Gleichheitsprinzip).
7. führen Vorleistungen durch GKV-Beiträge und zusätzliche Arztrechnungen bei gesetzlichen Krankenkassen zu explodierender Bürokratie und bei Patienten zu einem unvertretbaren Aufwand. Das bestehende Sozialgesetzbuch wird verfassungswidrig ausgehöhlt (Verfassungsmäßigkeitsprinzip).
8. welche Patienten setzen sich nach Feierabend hin, sortieren, ver- und begleichen (hoffentlich fristgerecht) Arztrechnungen diverser Fachrichtungen auch für minderjährige Kinder und hoch betagte Eltern/Großeltern? Wie sollen Senioren und greise Patientinnen und Patienten, evtl. dement, teilerblindet oder orientierungsgemindert, mit diesen Rechnungen fertig werden (Menschlichkeitsprinzip)?
9. sollen wir Ärzte neben unserer Arbeit an und mit den Patienten jedes Jahr noch Zigtausende von Rechnungen über die GOÄ Einfachsätze schreiben und den Zahlungsverkehr überwachen (Effizienzprinzip)?

Dass "kein relevanter Gesundheitspolitiker der Koalition" über GKV-systemwidrige Kostenerstattung mit der KBV reden will, hat zuvorderst i n h a l t l i c h e Gründe.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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