Kranken- und Pflegeversicherung

Bundeskabinett verständigt sich auf höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Es wird teurer – und zwar nicht nur für Arbeitnehmer mit guten Einkommen. Denn neben der Anhebung der Bemessungsgrenze wird es auch ein Plus beim Zusatzbeitrag für die Krankenkasse geben. Wie hoch es ausfällt, ist noch nicht amtlich.

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Berlin. Siehe da, die Ampel kann sich noch einigen: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen. Dem war ein wochenlanger Streit vorausgegangenen. FDP-Finanzminister Christian Lindner hatte die Anhebung zunächst blockiert.

Ab Januar 2025 zahlen gesetzlich Versicherte bis 5512,50 Euro (2024: 5175 Euro) Monatseinkommen Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag und bis zu einem Bruttolohn in Höhe von 8050 Euro (2024: 7550 Euro) Rentenbeiträge.

VdK-Präsidentin Verena Bentele reagierte leicht sarkastisch: „Es spricht nicht für eine geeinte Regierungsarbeit, dass wir als größter Sozialverband einen Kabinettsbeschluss kommentieren, der eigentlich ein Routinevorgang sein sollte.“

Auf Druck der Sozial- und Wohlfahrtsverbände hin habe der Finanzminister Vernunft walten lassen, so Bentele. „Er hat seine Blockade bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aufgegeben.“

Bentele: Lindner hat Vernunft walten lassen

Damit werde kurz vor knapp die Funktionsfähigkeit des korrekten Beitragseinzugs zu Anfang 2025 gesichert und auch ein zusätzlicher Beitragssatzanstieg verhindert, so Bentele. Anders als oftmals dargestellt, gehe es bei höheren Beitragsbemessungsgrenzen nicht um eine ungerechte Mehrbelastung von Gutverdienenden, sondern um eine „gerechte Beteiligung von höheren Einkommen an den Gesundheits-, Pflege- und Rentenausgaben“.

Der VdK fordert deshalb eine Vereinheitlichung für die Kranken- und Rentenversicherung auf die Höhe der Rentenversicherungsgrenze. Noch gerechter wäre aus VdK-Sicht, wenn in der Kranken- und Pflegeversicherung auch andere Einkommensarten wie Einkommen aus Vermietungen und Vermögen sozialversicherungspflichtig würden.“

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Nicht im Kabinett beraten wurde das geplante Pflegekompetenzgesetz (PKG) von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Entwurf sieht erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräften in der Versorgung – etwa der von Diabetes- oder Patienten mit chronischen Wunden – sowie der Pflegebegutachtung vor.

Weiterhin offen ist jedoch, wie hoch 2025 der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausfällt. Diesen setzt jährlich zum 1. November das Bundesgesundheitsministerium fest, wobei es dafür keinen entsprechenden Beschluss des Kabinetts oder die Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Der Schätzerkreis für die Finanzlage der GKV rechnet damit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent der Bruttoeinkommen steigt. (hom/bwa)

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