Saarland

Kammerpräsident warnt vor neuer Debatte um Versorgungswerke

Die Saarländische Ärzteversorgung sieht Kammerpräsident Dr. Josef Mischo in ruhigem Fahrwasser.

Veröffentlicht:
Dr. Josef Mischo, Präsident der Saarländischen Ärztekammer, hält Forderungen nach einer einheitlichen Rentenversicherung für kurzsichtig. (Archivbild)

Dr. Josef Mischo, Präsident der Saarländischen Ärztekammer, hält Forderungen nach einer einheitlichen Rentenversicherung für kurzsichtig. (Archivbild)

© © Michaela Illian

Saarbrücken. Der Präsident der Saarländischen Ärztekammer, Dr. Josef Mischo, befürchtet eine neue Debatte um die berufsständischen Versorgungswerke. Im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ sagte Mischo, er rechne vor der Bundestagswahl mit Forderungen nach Einführung einer allgemeinen Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen.

Deren Befürworter diene als Aufhänger, dass einige Erwerbstätige von keiner Altersversicherung erfasst seien. Mischo, der seit 2012 als Vorsitzender die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge“ der Bundesärztekammer leitet, hält die Forderungen nach einer einheitlichen Rentenversicherung aber für kurzsichtig. Er verweist darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung mit Steuermitteln unterstützt und damit indirekt auch von den Versorgungswerken mitfinanziert werde.

Neuer Höchststand bei Bilanzsumme

Im Saarland ist die Ärzteversorgung nach Mischos Einschätzung gut aufgestellt. So wolle man wie nur vier andere der 18 ärztlichen Versorgungswerke trotz Corona-Krise die Renten auch dieses Jahr dynamisieren.

Die Bilanzsumme erreichte 2019 bei mehr als 6000 Mitgliedern mit 1,225 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Der auf die Beitragseinnahmen bezogene Verwaltungskostensatz liegt seit vier Jahren relativ konstant bei deutlich unter zwei Prozent.

Als eine von drei Abteilungen in der Ärztekammer des Saarlandes beschäftigt das Versorgungswerk 14 Mitarbeiter. Geführt wird sie von einem Geschäftsführer und seiner seit 2016 alleinigen Stellvertreterin. (kud)

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Kommentare
Gerhard Leinz 28.07.202014:58 Uhr

Benachteiligung der Rentner durch Versorgungswerk(e)
Als Versorgungsempfänger der Ärztekammer Schleswig Holstein stelle ich seit Jahren fest, dass die Erhöhung meiner Rente (knapp) hinter der Inflationsrate und sehr deutlich hinter den Rentenerhöhungen der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleibt, obwohl der Kapitalbestand jedes Jahr stark ansteigt. Vor Jahren durfte ich im übrigen in den Abgrund der Rente bei Berufsunfähigkeit blicken. Bei Berufsunfähigkeit wird in Schleswig-Holstein die Rente stark gekürzt. Bei der gesetzliche Rente fand eine gegenteilige Entwicklung statt. Da gab es schrittweise Verbesserungen bei Erwerbsunfähigkeit. Wie sehen die Rentenerhöhungen und die Bestimmungen für die Rente bei Berufsfähigkeit bei anderen Versorgungswerken aus? Beim gegenwärtigen Umgang des Versorgungswerkes Schleswig-Holstein mit gesundheitlich geschädigten (Berufsunfähigen) und Rentnern allgemein kann ich persönlich nichts "verteidigen".

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