AOK Rheinland-Hamburg

Kasse will wegen Zusatzpolicen vor das BSG ziehen

Prozess um Zusatzversicherung wird nach dem Willen der AOK vor dem BSG fortgesetzt.

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KÖLN. Die Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen über gesetzliche Krankenkassen geht weiter. Die AOK Rheinland/Hamburg wird gegen die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG), das ihr solche Angebote untersagt hatte, Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einlegen. Das sagte der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann der "Ärzte Zeitung".

Das LSG hatte in einem Verfahren der Continentale Krankenversicherung gegen die AOK Rheinland/Hamburg entschieden, dass gesetzliche Kassen ihren Versicherten keine Tarife anbieten dürfen, die den Zusatzpolicen der privaten Krankenversicherer (PKV) ähneln und über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.

Seit die AOK Rheinland/Hamburg am 1. April 2007 als erste Kasse ihren Versicherten solche Wahltarife zur Kostenerstattung angeboten hatte, sind Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob ein solches Angebot vom Gesetz gedeckt ist. "Wir wollen das jetzt endgültig klären lassen", betont Wältermann. Immerhin sei das Verfahren vor dem LSG das einzige von acht, das die Kasse verloren habe.

Bislang haben rund 500.000 Versicherte bei der AOK Rheinland/Hamburg einen solchen Wahltarif abgeschlossen. Rund 90 Prozent sind Auslandsreisekrankenversicherungen. Die Kasse biete auch Versicherten mit einer schweren Vorerkrankung Schutz, sagt Wältermann. "Ich finde, das ist ein gesellschaftlicher Wert." In der PKV fänden solche Menschen überhaupt keine Police oder nur gegen einen Risikozuschlag. "Wir nehmen der PKV kein Geschäft weg", glaubt er.

Wältermann sieht die Politik an seiner Seite. "Sie hat unsere Tarife seit zehn Jahren akzeptiert und die Gesetze nicht geändert." Zurzeit bietet die AOK Rheinland/Hamburg die strittigen Wahltarife nicht mehr an. Wer einen abgeschlossen hat, hat bis zur BSG-Entscheidung weiter Versicherungsschutz. (iss)

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