Kassenausgleich: Bayerische Wirtschaft sieht sich benachteiligt
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft legt ein Konzept vor, das den Risikostrukturausgleich regional neu justiert.
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Wohin fließt das Geld aus dem RSA?
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MÜNCHEN. Der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) fordert eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs der GKV.
"Das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt zeigt, dass der Strukturausgleich in der GKV weiter verbessert werden sollte", sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt in München.
Regionaler Ausgleich müsse neu justiert werden, so Brossardt
Neben der Anpassung des Ausgleichs zwischen den Krankenkassen für bestimmte Krankheiten müsse auch der regionale Ausgleich neu justiert werden, um eine ungleiche Verteilung der Versicherungslasten bei den Krankenkassen zu verhindern, betonte Brossardt.
Aus dem derzeitigen regionalen Risikostrukturausgleich ergäben sich Nachteile für Bayern. "Der Freistaat verfügt wegen seiner geringen Arbeitslosigkeit und dem guten Lohnniveau über eine höhere Grundlohnsumme. Die Krankenkassen erzielen so höhere Beitragseinnahmen, die in den Gesundheitsfonds fließen - zurück kommt aber weniger", sagte Brossardt.
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft habe mit dem "Regionalen Gesundheits-Kombi (RGK)" ein Konzept vorgelegt, das regionale Differenzierungsfaktoren berücksichtigt.
Zwei Säulen, die regionlae Differenzierungsfaktoren berücksichtigen
Der RGK sehe zwei wesentliche Säulen vor: Einerseits ein verschlankter Gesundheitsfonds, in den die Arbeitgeberbeiträge sowie Steuermittel aus dem Bundeshaushalt einfließen, andererseits die Beiträge der Versicherten, die von den Kassen in Form einer Prämie individuell festgelegt werden können, erläuterte Brossardt.
In der ersten Säule würden die unterschiedlichen Kostenniveaus innerhalb Deutschlands durch regional differenzierte, risikobezogene Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds kompensiert. Die zweite Säule berücksichtige unmittelbar regionale Vergütung-, Versorgungs- und Qualitätsunterschiede.
Einkommensschwächere Versicherte sollen im RGK einen Sozialausgleich über das Steuersystem erhalten, sagte Brossardt.