Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet
Kindesmisshandlungen: Jugendämter sollen Ärzte künftig besser informieren
Der Bundestag hat am Donnerstag das Kinder- undJugendstärkungsgesetz verabschiedet. Pädiater hoffen auf eine stärkere Abstimmung und Verzahnung mit den Jugendämtern bei Verdacht auf Misshandlungen.
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Franziska Giffey auf der Regierungsbank bei der Debatte zum Thema Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am Donnerstag.
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Berlin. Um Kinder und Jugendliche besser vor Misshandlungen und Missbrauch zu schützen, sollen Ärzte und Jugendämter enger zusammenarbeiten. Das sieht das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vor.
Es gehe darum, dass die Akteure, die Kinder und Jugendlichen betreuten, auch untereinander besser zusammenwirkten, sagte die beim Gesetz federführende Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Dazu gehöre auch eine stärkere Abstimmung und Verzahnung zwischen Jugendämtern sowie Kinder- und Jugendärzten, so Giffey. Ärzte müssten Rückmeldung von den Ämtern erhalten, was mit einem Kind passiere, bei dem der Arzt zuvor „Knochenbrüche“ oder „blaue Flecken“ festgestellt habe oder bei dem er einen Verdacht auf Misshandlungen hege.
Kooperationen zwischen KVen und kommunalen Verbänden
Laut Gesetz sollen Kassenärztliche Vereinigungen und die kommunalen Spitzenverbände dazu auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen abschließen. Erfasst werden sollen Fälle, in denen Ärzte bei Früherkennungsuntersuchungen oder im Rahmen der ärztlichen Behandlung entweder des betroffenen Kindes oder eines Angehörigen „Anhaltspunkte“ für eine Gefährdung des Kindeswohls feststellen.
Der Einbezug der Behandlungssituation von Familienangehörigen trage dem Umstand Rechnung, dass sich Hinweise auf Risikosituationen auch bei der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung etwa eines Elternteils mit krankheitsbedingter Einschränkung in der elterlichen Fürsorge ergeben könnten, heißt es im Gesetz der Bundesregierung.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte das Gesetz. „Es ist gut, dass es eine bilaterale Informationspflicht geben wird: Die Jugendämter müssen den zuweisenden Ärzten bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zurückmelden, ob und was in diesem Fall in die Wege geleitet wird“, sagte BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach der „Ärzte Zeitung“ am Donnerstag. Das müssten keine „Detailinformationen“ sein.
„Uns geht es darum, dass wir die Sicherheit haben, dass da etwas passiert.“ Bislang habe die Rückmeldung der Jugendämter an die Ärzte eher nach dem Prinzip Zufall stattgefunden, so Fischbach. „Aus dieser Einbahnstraße kommen wir nun raus.“
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung
Mit dem Gesetz erhalten Kinder und Jugendliche überdies einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt. Dies komme gerade Kindern suchtkranker Eltern zugute, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU).
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa drei Millionen Kinder mit mindestens einem suchtkranken Elternteil zusammen. (hom)