Versorgungsstärkungsgesetz

Koalition macht mit Terminservicestellen ernst

All die Kritik der Ärzte hat offenbar nichts genutzt: Die große Koalition will die Vier-Wochen-Frist für Facharzttermine und damit auch Terminservicestellen bei den KVen einrichten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

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Innerhalb von vier Wochen soll jeder GKV-Patient einen Termin beim Facharzt erhalten, das hat sich die große Koalition zum Ziel gesetzt.

Innerhalb von vier Wochen soll jeder GKV-Patient einen Termin beim Facharzt erhalten, das hat sich die große Koalition zum Ziel gesetzt.

© Robert Kneschke / fotolia.com

BERLIN. Patientenzentrierung, Sektoren übergreifende Versorgung und die Stärkung der ärztlichen Versorgung in strukturschwachen Gebieten sind die Hauptziele des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes.

Heiß diskutiert war die Ankündigung von Union und SPD, die Wartezeiten auf Facharzttermine per Gesetz zu verkürzen. Damit macht die Regierung wohl ernst.

Patienten mit einer Überweisung sollen binnen einer Woche einen Termin beim Facharzt bekommen, auf den sie dann nicht länger als vier Wochen warten sollen.

Das geht aus einem Arbeitsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Dazu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten.

Für Termine bei Augen-, Frauen- und Kinderärzten soll für eine Terminvermittlung keine Überweisung nötig sein.

Scheitert die Terminservicestelle bei der Vermittlung, soll sie den Patienten zur ambulanten Behandlung an ein zugelassenes Krankenhaus verweisen.

Die Terminvermittlung nach diesen Vorgaben soll daran geknüpft sein, dass die Behandlung in diesen Fristen medizinisch erforderlich ist.

Rechtsanspruch auf Zweitmeinung

Zur Patientenzentrierung zählt auch der mit dem Gesetz geplante Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung, wenn eine planbare Operation ansteht. Ärzte sollen die Patienten auf dieses Recht hinweisen müssen.

Der Gesetzentwurf fördert ausdrücklich die hausärztliche Versorgung. Künftig soll es mindestens 7500 von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen geförderte Weiterbildungsstellen für Allgemeinmediziner geben.

Eine Obergrenze ist in den vorliegenden Gesetzentwurf nicht eingezogen. Die KVen sollen die Zahl der Weiterbildungsstellen nicht begrenzen dürfen. Die geschätzten Mehrkosten für die Kassen belaufen sich auf 25 bis 30 Millionen Euro im Jahr.

Der Entwurf geht auch auf die drohende Unterversorgung in strukturschwachen Gebieten ein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verstärkt Arztsitze in als überversorgt geltenden Planungsbereichen stilllegen.

Ermächtigte Ärzte sollen ambulante Versorgung unterstützen

Zudem sollen die Zulassungsausschüsse von Kassen und KVen auf Gebühren für eine Zulassung in als unterversorgt geltenden Bezirken ganz oder teilweise verzichten. Ermächtigte Ärzte an den Krankenhäusern sollen verstärkt in die ambulante Versorgung eingebunden werden.

 Auch finanzielle Anreize soll es geben. So sollen die hausärztlichen Leistungen von Fachärzten nicht mehr zu Lasten des hausärztlichen Budgets gehen.

Die Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wichtige Versorgung mit ambulanten Hebammenleistungen soll ebenfalls eine Aufwertung erfahren. So soll gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Kranken- und Pflegekassen Regressforderungen gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen geltend machen.

Es sei denn, eine Hebamme hat einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt. (af)

Lesen Sie dazu auch: Kooperativ, ohne Scheuklappen: Ein Gesetz für junge Ärzte

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