Bayern und NRW positionieren sich zur Klinikreform
Krankenhausplanung muss in Länderhand bleiben!
Lauterbach hat Eckpunkte für die Krankenhausreform angekündigt. An diese haben die Gesundheitsminister aus Bayern und NRW konkrete Erwartungen. Eines steht für Holetschek und Laumann dabei fest: Krankenhausplanung ist Ländersache.
Veröffentlicht:München / Düsseldorf. Deutliche Worte Richtung Karl Lauterbach: Bayern und NRW fordern, dass die Krankenhausplanung auch künftig in Länderhand bleibt. „Eine Krankenhausplanung vom grünen Tisch in Berlin aus wird den gewachsenen Strukturen nicht gerecht und kann nicht funktionieren“, so Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Mitteilung am Sonntag, die er gemeinsam mit seinem bayerischen Amtskollegen Klaus Holetschek aufgelegt hat.
Grund für die Forderung ist die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur Krankenhausreform.
„Krankenhausplanung ist nach dem Grundgesetz Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben“, ergänzte Holetschek. Bayern und NRW würden sich entschieden gegen „eine zentralistische Gleichmacherei, planwirtschaftliche Strukturen und überbordende Bürokratie aus Berliner Schreibstuben“ wenden. Welche Krankenhäuser welche Versorgung an welchem Ort anböten, ist und bleibe Hoheit der Länder.
Fallpauschalen gehören überarbeitet
Gleichzeitig forderte Holetschek, dass die Bundesregierung für die Kliniken eine auskömmliche Vergütung sicherstellen müsse.
In der Krankenhauslandschaft könne es kein „Weiter so“ geben, meint auch Laumann. „Es ist gut, dass auch der Bund, der für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig ist, nun das System der Fallpauschalen grundlegend überarbeiten will“, schob er hinterher. Die DRG hätten sich in vielen Bereichen nicht bewährt, weil die notwendigen Vorhaltekosten nicht abgebildet würden. Laumann: „Glasklar muss aber sein: Die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig und das muss so bleiben. Das ist auch die klare Position der Länder.“
Außerdem dürfe der Bund den ländlichen Raum nicht vernachlässigen, mahnte Holetschek. Die Krankenhausreform müsse passgenaue Lösungen für die stationäre Versorgung auf dem Land sicherstellen. „In einem Flächenland wie Bayern leben mehr als die Hälfte der Menschen im ländlichen Raum. Einen kalten Strukturwandel durch die Hintertür mangelnder Bundesfinanzierung darf es nicht geben.“
Sechs Forderungen an den Bund
Die beiden Minister haben sechs Erwartungen an die Krankenhausreform formuliert:
- „Wir brauchen ein Ende der Unterfinanzierung im Krankenhaussektor“, sagen sie. Erreichbar sei dies über eine bessere und wirksame Vergütung für die Vorhaltung stationärer Behandlungsstrukturen, die vollständige Finanzierung der Pflegeleistungen und einen vollen Ausgleich der Preissteigerungen. Letzteres betrifft die Energieversorgung, aber ebenso gestiegene Sach- und Personalkosten.
- Notwendig sei eine bessere Verzahnung der Behandlungssektoren und die Schaffung von Gestaltungsmöglichkeiten für regionale sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
- Qualitätsvorgaben des Bundes sollen strikt am Verhältnismäßigkeitsprinzip gemessen werden. „Es bedarf einer genauen Abwägung der Qualität der Versorgung mit anderen, nicht minder wichtigen Zielen der Krankenhausplanung wie Erreichbarkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Trägervielfalt“, heißt es. Und die Minister wünschen sich Öffnungsklauseln für die Länder, um über Jahre gewachsene Versorgungsstrukturen nicht zu „gefährden“.
- Abbau von Bürokratie: Ärztliches und pflegerisches Personal müsse stärker für die tatsächliche medizinische und pflegerische Versorgung eingesetzt werden.
- Sie fordern die Beibehaltung des dualen Krankenhausfinanzierungssystems. Immerhin sagen die Minister hier: „Wir bekennen uns zu unserer Finanzierungsverantwortung als Länder.“ Sie erwarteten vom Bund „aber auch Kraftanstrengungen für zielgerichtete Förderprogramme zu Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Klimaschutz“.
- Die Minister erwarten eine solide Gesetzgebung und eine ordnungsgemäße Beteiligung der Länder und der Deutschen Krankenhausgesellschaft bei der Reform. „Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Reform darf nicht, wie derzeit von ihm bei anderen Gesetzgebungsverfahren laufend praktiziert, über Änderungsanträge der Fraktionen durchgepeitscht werden.“ (reh)