Bedarf weiterhin vorhanden
MVZ auf Wachstumskurs
Der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren betrachtet MVZ als Stabilisatoren für die ambulante Medizin. Damit das so bleibt, fordert der Verband bessere Rahmenbedingungen.
Veröffentlicht:BERLIN. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind zehn Jahre nach ihrer rechtlichen Zulassung ein wichtiger Stabilisierungsfaktor in der ambulanten Versorgung geworden. Das machte der Vorsitzende des Bundesverbands des MVZ, Dr. Bernd Köppl, kürzlich in Berlin deutlich.
"Von vielen Reformkonzepten, die auf der Bundesebene zugelassen wurden, sind Medizinische Versorgungszentren die erfolgreichsten", so Köppl. Er beobachtet seit 2004 ein "regelmäßiges Wachstum" bis auf bundesweit 1938 MVZ am Jahresende 2012.
Während der letzten Legislaturperiode sei die Entwicklung jedoch etwas abgeschwächt gewesen, weil die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung Ärzte verunsichert habe.
"Insgesamt gehen wir davon aus, dass der Wille zur Gründung von MVZ nach wie vor ungebrochen ist. Es gibt nach wie vor einen Bedarf an MVZ-Gründungen und diese Gründungen sind in der Regel auch erfolgreich", sagte Köppl beim BMVZ-Kongress "Wo ist mein Arzt?"
Koalitionsvertrag: MVZ nicht benachteiligen
Ganz ungetrübt ist die Erfolgsgeschichte jedoch nicht: "Leider hatten wir auch einige Rückschläge, insbesondere die Einschränkung der Trägerschaft bei den MVZ", so Köppl weiter.
Die große Koalition will nun aber die Trägerschaft für MVZ wieder ausweiten, vor allem auf Kommunen. Im Koalitionsvertrag verspricht sie zudem, dass MVZ bei Vergütung und Zulassung nicht benachteiligt werden dürfen.
Dieses Versprechen will der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren am liebsten noch in diesem Jahr eingelöst sehen. Der "Abbau rechtlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung und die Anpassung der Zulassungsverordnung" sind Kernforderungen des Verbandes im Rahmen eines Gesundheitsreformgesetzes in diesem Jahr. Einige Details der Forderungsliste:
In Medizinischen Versorgungszentren sollen wieder Arztfälle und nicht Behandlungsfälle Abrechnungsgrundlage sein. Damit können regional unterschiedliche Kooperationszuschläge entfallen.
Die Wachstumsregelungen, die für Jungärzte und Neupraxen gelten, müssen auch für neue Ärzte in MVZ angewendet werden.
Für angestellte Ärzte müssen gleiche Kriterien zum Aufgreifen bei der Plausibilitätsprüfung gelten wie für niedergelassene. "Sie werden jetzt auffällig, weil die Plausi-Zeiten um ein Drittel abgesenkt sind. Das ist inakzeptabel und diskriminierend", so Köppl.
Weg soll auch die Beschränkung des Honorars für angestellte Teilzeitbeschäftigte auf den Fachgruppendurchschnitt.
MVZ ziehen selten um
"Ein großes Problem ist, dass wir mittlerweile 22.000 angestellte Ärzte haben und dass das Zulassungsrecht nicht entsprechend verändert wurde", so Köppl weiter.
Er verwies beispielhaft darauf, dass eine Arztehefrau nach dem Tod des Arztes sofort einen Vertreter einsetzen kann, ein Medizinisches Versorgungszentrum dürfe das nicht.
"Der Todesfall eines angestellten Arztes ist kein Vertretungsgrund. Wer soll das denn begreifen, das ist doch abartig", echauffierte sich Köppl.
Der BMVZ-Chef zeigte sich überzeugt, dass ambulante Versorgung ohne stabile Trägerstrukturen künftig nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann.
"Wir werden in Zukunft solche Versorgungsstrukturen haben, die in der Trägerebene stabil sind", sagte Köppl und wies zugleich darauf hin, dass Medizinische Versorgungszentren selten umziehen würden. Sie seien in der Regel standorttreu und würden so auch die Versorgung in weniger attraktiven Regionen sichern.
"In Berlin ist meines Wissens noch kein einziges MVZ von Neukölln in den bessergestellten Bezirk Zehlendorf umgezogen. Aber es sind massenhaft Einzelärzte diesen Weg gegangen", sagte Köppl.