Anti-Korruptionsgesetz
Marburger Bund kritisiert dünne Formulierungen
Das geplante Gesetz zum Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen ist in vielen Punkten ungenügend, kritisiert der Marburger Bund. Manche Formulierungen könnten Ärzte verunsichern.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Marburger Bund (MB) sieht Probleme in der Ausgestaltung der strafrechtlichen Regeln im geplanten Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Das geht aus einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, die der Ärzteverband vor Ostern ins Netz gestellt hat.
Der neue Paragraf 299a, der die Strafbarkeit von Korruption für Angehörige von Gesundheitsberufen regeln soll, sei nicht detailliert genug begründet, arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, ohne durch Beispiele zu Konkretisierung beizutragen, kritisiert der MB.
Ausweichstrategien zu erwarten
"Nicht nur Juristen, sondern auch die Akteure im Gesundheitswesen selbst müssen einschätzen können, ob sie sich mit einer bestimmten Verhaltensweise strafbar machen können oder nicht - und dies, ohne sich in jedem Einzelfall vorher rechtlich beraten zu lassen", heißt es in dem Papier.
Seit vielen Jahren würden gerade auch vom Gesetzgeber kooperative Verhaltensweisen im Gesundheitswesen gefördert und fänden daher auch zunehmend statt.
"Wenn sich nun einzelne Akteure bei einer Zusammenarbeit künftig nicht mehr sicher sein können, ob diese strafrechtlich relevant ist, wird sie entweder gar nicht (mehr) stattfinden, oder es sind bei korruptiven Vorhaben Ausweichstrategien zu erwarten", heißt es weiter in der Stellungnahme.
Einladung zum Kongress ein "Vorteil"?
Besonders verunsichern dürften den potenziellen Täterkreis auch die sehr dünnen Ausführungen zu der Frage, ob beispielsweise Einladungen zu Kongressen oder die Teilnahme an vergüteten Anwendungsbeobachtungen zu den "Vorteilen" im Sinne von Paragraf 299a StGB zählen können, so der MB weiter.
Auch die Ausführungen zu den sogenannten Zuweiserfällen seien "ungenügend": Es werde im Gesetz und in der Begründung "kein konkreter Anhaltspunkt dafür gegeben, wo legitime Zusammenarbeit endet und strafbares Verhalten beginnt".
Grundsätzlich begrüßt der Marburger Bund die Gesetzesinitiative gegen Korruption im Gesundheitswesen. (ger)