Jahresprogramm des G-BA für 2025
Mehr Optionen für Patienten mit Long-COVID
Weil für Patienten mit Long-COVID bislang keine speziellen Medikamente zugelassen sind, will der G-BA über einen Anspruch auf Off-label-use entscheiden.
Veröffentlicht:![Mehr Optionen für Patienten mit Long-COVID Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Freitag sein strammes Arbeitsprogramm für dieses Jahr präsentiert.](/Bilder/Der-Gemeinsame-Bundesausschuss-hat-am-Freitag-sein-strammes-230527.jpg)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Freitag sein strammes Arbeitsprogramm für dieses Jahr präsentiert.
© Svea Pietschmann / G-BA
Berlin. Patienten mit Long-COVID sollen einen regulären Anspruch auf eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erhalten. Das kündigte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms für 2025 am Freitag an. Zwar solle Off-label-use aus Sicherheitsgründen die Ausnahme bleiben, aber hier sei es sinnvoll, denn bisher gebe es keine Arzneimittel, die speziell für Long-COVID zugelassen seien, so Hecken. „Daher werden wir über eine Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie entscheiden, sobald die Expertengruppe ‚Long COVID Off-Labe-Use‘ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ihre notwendigen Empfehlungen abgegeben hat“, sagte Hecken.
Zudem können nach Angaben des G-BA-Vorsitzenden Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit zukünftig im Rahmen von Programmen zur Tabakentwöhnung unterstützende Arzneimittel erhalten. Der G-BA werde den vom Gesetzgeber eröffneten Spielraum nutzen und „nachweislich nützliche Arzneimittel verordnungsfähig machen“.
Prävention wird ein Schwerpunkt 2025 sein
Vorgenommen hat sich der G-BA auch, die hohen Anforderungen an diejenigen multiprofessionellen Netzverbünde zu vereinfachen, die die Behandlung von schwer psychisch Erkrankten absichern. So sollen solche Verbünde schneller entstehen können.
Ein Schwerpunkt für den G-BA werde zudem die Früherkennung von Erkrankungen sein, sagte Hecken. So ständen Beschlussfassungen zum Lungenkrebs-Screening und zu Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen an. Die richtige Screening-Strategie sei alles andere als trivial, da falsche Screening-Befunde und Überdiagnosen möglichst vermieden werden sollten.
Einige weitere Themen, mit denen sich der G-BA in diesem Jahr befassen wird:
- Bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erwartet der G-BA 130 bis 140 Bewertungsverfahren zu Wirkstoffen und 220 Beratungen von pharmazeutischen Herstellern. Das seien in etwa so viele Verfahren wie im Vorjahr.
- Bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) soll es künftig auch Angebote für die Krankheitsbilder Kurzdarmsyndrom und angeborene Skelettsystemfehlbildungen geben.
- Bei der Bedarfsplanung ist bereits im Januar eine umfassende Aktualisierung des Morbiditätsfaktors beschlossen worden. Mit diesem Faktor sollen die demografische Entwicklung abgebildet und regionale Unterschiede bei der Häufigkeit von Krankheitsfällen in die Planung einbezogen werden. In der kinder- und jugendärztlichen Versorgung hat der G-BA bereits die Grenze zur Unterversorgung auf das hausärztliche Niveau angehoben. Hinweise auf eine drohende Unterversorgung sollen so früher entdeckt werden.
- Bei den Notfallstufen-Regelungen will der G-BA Konkretisierungen vornehmen. Dabei soll es zum Beispiel um die Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit des vorzuhaltenden pflegerischen und ärztlichen Personals in der Notaufnahme sowie um die medizinisch-technische Ausstattung gehen. Einen Beschluss erwartet der G-BA für das zweite Quartal.
- Weiterentwickelt werden soll das Programm zum Darmkrebs-Screening. Es werde geprüft, ob ein Beginn der Früherkennung ab dem Alter von 45 Jahren sinnvoll sein und ob die Dramkrebs-Früherkennung für Menschen mit einem familiären Risiko verbessert werden kann.
- Beim Brustkrebs-Screening soll über eine Ausweitung der Früherkennung auf Frauen zwischen 45 und 50 Jahren beraten werden.
- Die Einführung einer U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren soll die Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersuchung schließen. Ein Beschluss dazu soll laut G-BA im zweiten Halbjahr fallen. (chb)