Arzneimittelpolitik
ProGenerika: Festbetragsanhebung für Tamoxifen „verpufft“
Die sozialrechtliche Regulationsdichte zur Kontrolle der Arzneimittelausgaben ist so hoch, dass partielle Lockerungen nichts bringen, kritisiert der Pharmaverband ProGenerika.
Veröffentlicht:Berlin. Gesetzgeberische Maßnahmen, um Lieferengpässen vorzubeugen, bleiben bislang wirkungslos. Das hat ProGenerika bereits wiederholt bemängelt. Jetzt aktualisiert der Herstellerverband seine Kritik einmal mehr am Beispiel des Wirkstoffs Tamoxifen. Mitte Februar 2022 hatte des Bundesgesundheitsministerium offiziell einen Versorgungsmangel für das Brustkrebsmittel bekanntgegeben, der erst im Sommer 2023 wieder für beendet erklärt wurde.
Ab dem morgigen Mittwoch soll nun der Tamoxifen-Festbetrag um 50 Prozent angehoben werden. Laut ProGenerika gaben Hersteller die Dreimonatspackung unter Festbetrag für nur 8,80 Euro ab. „Das Preisniveau war ruinös und ursächlich für den Engpass 2022“, heißt es. Das werde vom Gesundheitsministerium jetzt anerkannt. Die Freigabe der Preiserhöhung nutze jedoch nichts, so der Pharmaverband weiter. Andere Instrumente der Preisregulation würden den beabsichtigten Effekt „neutralisieren“.
Rabattverträge sorgten dafür, dass „die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis nicht an den Hersteller fließt, sondern an die Krankenkasse weitergereicht wird“. Zudem halte die rahmenvertragliche Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe eines der vier preisgünstigsten Präparate („4G-Regelung“) den Preiswettbewerb unter den Anbietern weiter in Gang.
Sandoz-Chef: „halbherziger Schritt“
Verbandsvize Thomas Weigold, im Hauptberuf Landeschef des Generikaherstellers Sandoz: „Dass der Festbetrag endlich steigt, ist ein wichtiger Schritt. Und doch ist er halbherzig. Denn bei uns Herstellern kommt die Preiserhöhung aufgrund des ansonsten weiterbestehenden Regelwerks nicht an. Wenn die Politik die Versorgung nachhaltig stabilisieren will, muss sie konsequent vorgehen und auch das Regelwerk reformieren – sonst bleibt die Produktion unwirtschaftlich.“
Laut einer Umfrage unter den ProGenerika-Mitgliedern rechnet bis dato kein einziger Hersteller „auf Basis des ALBVVG mit einem Ausbau der Krebsmittel-Produktion“. Das angesprochene Lieferengpassgesetz ist seit Juli 2023 in Kraft. Es sieht unter anderem erstmals Festbetragsanpassungen und -aufhebungen für versorgungskritische Produkte vor. (cw)