Landessozialgericht
Meniskopathie: Berufskrankheit nur mit makroskopischem Befund
Für die Anerkennung einer Meniskopathie als Berufskrankheit ist ein makroskopischer Befund nötig. Ein MRT reicht nicht, entschieden jetzt Richter am Thüringer Landessozialgericht.