Drogenbeauftragte
Nächtlicher Alkohol-Verkauf an Tankstellen ein „Ärgernis“
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, mahnt einheitliche Regelungen zur nächtlichen Alkohol-Abgabe in den Bundesländern an. Bayern regele dies streng, Baden-Württemberg nur lax.
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Geht es nach der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, soll der Verkauf von Alkoholika nachts an Tankstellen nicht mehr erlaubt sein.
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Berlin/Köln. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hält den nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen für „ein Ärgernis“. Die hierfür zuständigen Bundesländer regelten dies leider uneinheitlich, sagte die CSU-Politikerin.
In Bayern gelte die bisher strengste Regelung nach 20 Uhr, danach sei der Verkauf von Alkohol an Tankstellen nur in geringen Mengen zulässig. Nicht erlaubt sei auch die Abgabe zur Partyversorgung im Tankstellenumfeld.
Dass ein ähnliches Verbot in Baden-Württemberg wieder aufgehoben worden sei, sei ihr „unverständlich“, sagte Ludwig. „Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Bundesländer hier auf eine klare, einheitliche Regelung verständigen könnten.“
„Karneval nicht auf Trinkgelage reduzieren“
Ludwig wandte sich dagegen, Volksfeste wie Karneval und das Oktoberfest auf Trinkgelage zu reduzieren. „Volksfeste sind deutsches Kulturgut“, sagte sie. „Und sie sollen es auch bleiben.“
Sie räumte ein, dass Deutschland in Sachen Alkohol nicht so streng sei wie andere Länder. Dennoch seien andere Länder mit deutlich strengeren Regelungen beim Alkoholkonsum nicht weit von Deutschland entfernt.
„Der Alkoholkonsum in Deutschland ist aber insgesamt noch zu hoch“, räumte sie ein. „Die langfristige Entwicklung zeigt jedoch in die richtige Richtung: Etwas über 15 Liter reinen Alkohol pro Kopf und Jahr haben die Deutschen noch Anfang der 1980er getrunken, jetzt sind wir bei circa zehn Litern.“ (dpa)