Pflege
Neue Entlastungen für Pflegeheimbewohner greifen
Berlin. Zum Schutz vor steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim greifen zum neuen Jahr erste Entlastungen. Heimbewohner bekommen neben den Zahlungen der Pflegekasse jetzt einen neuen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Für Heimbewohner kommen daneben aber auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Änderungen zum 1. Januar bedeuteten Fallstricke und Enttäuschungen für die 820.000 Heimbewohner. „Die bereits zugestellten Januar-Abrechnungen müssen genauestens geprüft werden“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Denn schon im Jahr des Einzugs übernehme die Pflegeversicherung nun fünf Prozent der reinen Pflegekosten. Diese durchschnittlich 44 Euro im Monat müssten von den Gesamtkosten abgezogen werden – nach jüngsten Daten des Verbands der Ersatzkassen mit Stand 1. Juli lagen diese im Schnitt bei 2125 Euro im Monat.
„So gut wie keine Wirkung auf die hier explodierenden Ausgaben“
Praktisch würden die Zuschläge im ersten und zweiten Jahr im Heim keine Entlastung bringen, machte Brysch deutlich. Die Gesamtkosten für einen Heimplatz stiegen jährlich um mehr als 100 Euro im bundesweiten Schnitt. „Da der allergrößte Teil der Pflegeheimbewohner im dritten Jahr bereits verstorben ist, hat die Pflegereform so gut wie keine Wirkung auf die hier explodierenden Ausgaben.“ Wenn die neue Bundesregierung die Gehaltslücke für Altenpflegekräfte im Vergleich zur Krankenpflege schließen wolle, müsse sie auch erklären, wie die Mehrausgaben für höhere Gehälter zu stemmen seien.
Die noch von der alten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform zielt auch auf eine bessere Bezahlung dringend gesuchter Pflegekräfte. Dafür darf es ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen geben, die nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe zahlen. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt demnach bisher nur knapp die Hälfte Tariflohn.
Zur Finanzierung steigt der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder zum 1. Januar von 3,3 auf 3,4 Prozent. Zudem gibt der Bund ab 2022 erstmals einen dauerhaften Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht, um steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen, wie das Gesundheitsministerium erklärte. (dpa)