Straßenverkehr

Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi fordert Null-Promille-Grenze

Wie sollen die Regeln für Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol oder Cannabis aussehen? Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi ist für klare Verhältnisse.

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Eine Null-Promillegrenze für Alkohol sowie einen Grenzwert von 0,0 Nanogramm des Wirkstoffs THC für Autofahrer, fordert der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi-

Eine Null-Promillegrenze für Alkohol sowie einen Grenzwert von 0,0 Nanogramm des Wirkstoffs THC für Autofahrer, fordert der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi-

© Soeren Stache/dpa

Hannover. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat sich dafür ausgesprochen, das Autofahren nach Alkohol- oder Cannabiskonsum zu verbieten. „Die Promillegrenze sollte beim Autofahren auf 0,0 abgesenkt werden“, sagte der SPD-Politiker der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Konsequent wäre dann aus seiner Sicht auch ein Grenzwert des berauschenden Wirkstoffs THC von 0,0 Nanogramm: „Dann hat man klare Verhältnisse“, sagte Philippi. Der Politiker ist auch dafür, sowohl Alkohol als auch Cannabis erst ab 18 Jahren freizugeben.

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Nach der Teil-Legalisierung soll es demnächst neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer geben. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert. Jüngst ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt. Für Fahranfänger und für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. Die Neuregelungen sollen bald in Kraft treten.

Der bundesweite Grenzwert für Alkohol im Straßenverkehr liegt bei 0,5 Promille. Aber schon bei einem Wert von 0,3 Promille wird es kritisch, wenn ein Autofahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Die Null-Promille-Grenze gilt bereits für Fahranfänger und Autofahrer, die unter 21 Jahre alt sind. (dpa)

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