Vertreterversammlung

Nord-KVen fordern getrennte Honorarverträge

Einheitlich und gemeinsam mit den Kassen? Dazu sagen die KVen in Hamburg und Schleswig-Holstein in Anwesenheit von KBV-Chef Köhler nein. Auch, weil beide KVen nach eigener Darstellung noch unter den Nachwirkungen der asymmetrischen Verteilung von Honorarmitteln in den Jahren 2009 und 2011 leiden.

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KBV-Chef Dr. Andreas Köhler bei der VV der Nord-KVen. Er erhielt ausdrückliche Rückenstärkung für seine Linie in den Kassenverhandlungen.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler bei der VV der Nord-KVen. Er erhielt ausdrückliche Rückenstärkung für seine Linie in den Kassenverhandlungen.

© Dirk Schnack

HAMBURG (di). Die regionalen Gestaltungsspielräume für Honorarvereinbarungen reichen den Nord-KVen nicht aus. Hamburg und Schleswig-Holstein fordern getrennte Honorarverträge mit den Krankenkassen.

Ihre Forderung unterstrichen beide Vertreterversammlungen am Wochenende in einer gemeinsamen Sitzung, an der auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler sowie Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) und Gesundheitsministerin Kristin Alheit (Schleswig-Holstein) teilnahmen.

KV-Delegierte wollen weiteren Ausbau der regionalen Gestaltungshoheit

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution forderten die KV-Delegierten Gesetzgeber und KBV auf, die regionale Gestaltungshoheit im Bereich der Honorarvereinbarung auszubauen. In diesen Vereinbarungen seien neben der auszugleichenden Morbiditätsentwicklung auch die Versorgungsstrukturen angemessen zu berücksichtigen.

Die KVen stören sich bei der geltenden Regelung daran, dass Honorarverträge gemeinsam und einheitlich mit allen Kassen auszuhandeln sind. "Diese Vorgabe behindert eine versichertengerechte Weiterentwicklung der Versorgung", hieß es.

Die Verhandlungsergebnisse seien nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die KVen versprechen sich von individuellen Vereinbarungen, dass sie auf die Bedürfnisse der Versicherten und der Kassen besser eingehen können.

Zur aktuellen Verhandlungsrunde: Beide KVen leiden nach eigener Darstellung noch unter den Nachwirkungen der asymmetrischen Verteilung von Honorarmitteln in den Jahren 2009 und 2011. "Dieser Nachholbedarf muss ausgeglichen werden", fordern die Vertreter. Außerdem erwarten sie, dass die Morbiditätsveränderung ohne Abzug finanziert wird.

Applaus für KBV-Chef Köhler

KBV-Chef Köhler stößt zumindest auf Bundesebene derzeit auf wenig Verständnis für ärztliche Honorarvorstellungen. In Zusammenhang mit den auseinanderklaffenden Vorstellungen - die KBV fordert ein Plus von elf Prozent, die GKV verlangt einen Abzug von über sieben Prozent - sprach Köhler vom "so genannten Vertragspartner GKV". Er hält das Angebot der Kassen vor dem Hintergrund des Ärztemangels für das falsche Signal an die künftige Ärztegeneration. Die KV-Vertreter im Norden spendeten Köhler für seine Linie in den Kassenverhandlungen ausdrücklich Applaus und stärkten ihm den Rücken.

Dr. Christian Sellschopp, Vorsitzender der schleswig-holsteinischen Abgeordneten formulierte es so: "Wir sind eine der reichsten Industrienationen der Erde - das muss sich in der medizinischen Versorgung niederschlagen." Es gehe in erster Linie um die Versorgung der Bevölkerung und nicht ums Honorar.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.08.201221:29 Uhr

Da sollten die Nord-KVen drüber ''schnacken''

Das seit 1.1.2012 geltende GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) berücksichtigt als p o s i t i v e Errungenschaft, dass der zu vergütende Behandlungsbedarf und die Mengenkomponente der Gesamtvergütung u. a. morbiditätsabhängig auf der L a n d e s e b e n e bestimmt werden. Die Anpassung eines b u n d e s w e i t geltenden Orientierungswertes nach § 87 Abs. 2e SGB V verbleibt in der Kompetenz des erweiterten Bewertungsausschusses bei KBV und GKV-Spitzenverband Bund.

Genau dies nahm das im Übrigen völlig verkorkste Prognos-Gutachten der GKV-Kassenspitze initial zum Anlass, eine "Doppelte Dynamisierung" als Menetekel an die Wand zu werfen. Reine Panikmache der Prognos-Autoren, weil der Bundesgesetzgeber gerade diesen Gesetzesauftrag als föderale Besonderheit an die einzelnen Länder KVen mitgegeben hat: Den Behandlungsbedarf infrastruktur- und demografiebedingt länderspezifisch variierend zu realisieren und in hausarzt-, facharzt- und psychotherapeutenspezifische Honorartöpfe zu verteilen.

Dies scheint bei den Nord-KVen noch nicht genügend kommuniziert worden zu sein. Was die weitere inhaltliche Performance von Prognos und GKV-Kassenspitze angeht, vgl.
http://www.springermedizin.de/prognos-gutachten-seltsame-zahlen-tollkuehne-ableitungen/3187080.html
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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