Neue Einreiseverordnung
Nur mit negativem Corona-Test in den Flieger nach Deutschland
Gesundheitsminister Jens Spahn hat eine allgemeine Corona-Testpflicht für Reisende verhängt, die per Flug nach Deutschland kommen wollen. Somit spielt es keine Rolle mehr, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht.
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Reisende gehen am Flughafen München mit ihren Koffern an einem Schild mit der Aufschrift „Corona Test Center“ entlang. Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, muss nun einen negativen Test vorweisen.
© Sven Hoppe / dpa
Berlin. Rechtzeitig vor dem Osterurlaub führt die Bundesregierung eine allgemeine Testpflicht für per Flugzeug nach Deutschland einreisende Menschen ein. Betroffen sind damit auch Rückkehrer aus Urlaubsdestinationen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind.
Dazu gehört derzeit auch die spanische Baleareninsel Mallorca, die aktuell hohe Buchungszahlen aus Deutschland vermeldet. In den Flieger Richtung Heimat soll nun nur einsteigen dürfen, wer einen aktuellen negativen Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorweisen kann.
Test vor dem Heimflug
„Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken“, heißt es im Referentenentwurf der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die bereits am Freitag in Kraft treten und bis 12. Mai gelten soll.
Der Test darf laut der bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes höchstens 48 Stunden alt sein. Die Reiseunternehmen werden dazu verpflichtet, keine Personen ohne Test einsteigen zu lassen. Sie können den Fluggästen auch selbst PCR- und PoC-Antigentests anbieten.
Kontaktalarm im Urlaub
Die Ausweitung der Testpflicht über Risikogebiete hinaus begründet das Gesundheitsministerium damit, dass bei Flugreisen und vor Ort in den Urlaubsgebieten Reisende aus der ganzen Welt miteinander in Kontakt kämen.
Zudem gebe es oftmals Reisende, die in Risikogebieten starteten, aber erst nach mehrfachem Umsteigen endgültig in Deutschland einreisten. Es bestehe daher ein erhöhtes Infektionsrisiko. Gleichwohl wolle man die Mobilität der Bürger nicht unnötig einschränken.
Auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen hatten sich Bund und Länder bei ihrer Schaltkonferenz am 22. März geeinigt. Die Quarantänebestimmungen für Einreisende aus als Risikogebiete eingestuften Destinationen bleiben bestehen. (af)