"Öffnungsklausel in der PKV wird kommen"
Für den Vorsitzenden der Ärztegenossenschaft Nord muss eine Öffnungsklausel nicht gleich Preisdumping bedeuten.
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Offen für Neues: Dr. Klaus Bittmann.
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KÖLN. (iss) Die Ärzteschaft ist schlecht beraten, wenn sie in der Diskussion über die neue Gebührenordnung für Ärzte sämtliche Vorschläge der privaten Krankenversicherer (PKV) ablehnt. Davon geht Dr. Klaus Bittmann aus, Vorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord.
Gerade was die von der PKV angestrebte Öffnungsklausel angeht, mache die reine Abwehrhaltung keinen Sinn, sagt Bittmann der "Ärzte Zeitung". "Die Öffnungsklausel wird kommen. Da wäre es vernünftiger, konstruktive Gespräche zu führen und sie mitzugestalten."
Der ehemalige Vorsitzende des NAV-Virchowbundes kann nachvollziehen, dass die Bundesärztekammer der Öffnungsklausel skeptisch gegenüber steht. Sie wolle zu Recht verhindern, dass Kostendämpfung und Budgetierung auch in der PKV Einzug halten. "Aber die Öffnungsklausel muss nicht unbedingt Preisdumping bedeuten", sagt er.
Deshalb sieht Bittmann auch die Versicherer in der Pflicht. "Die PKV muss signalisieren, dass es ihr um neue Versorgungskonzepte geht, nicht nur um Kostensenkung." Nach seiner Ansicht spricht nichts dagegen, dass Ärzte, die besondere Leistungen bieten, mit Versicherern gesonderte Verträge abschließen.
In einigen Fällen sei das bereits der Fall. Die Ärzteschaft befürworte die Dualität von GKV und PKV, sagt Bittmann. Deshalb könne es nicht in ihrem Sinn sein, wenn auf lange Sicht nur den Versicherten in der GKV über Selektivverträge besondere Versorgungsformen offen stehen.
Gerade Modelle, die auf Behandlungspfade und auf die zwischen Hausarzt, Facharzt und Klinik koordinierte Versorgung setzen, würden auch in der PKV Sinn machen, sagt er.
Die Ärzte müssten einsehen, dass die Unternehmen nicht alles unbenommen bezahlen könnten. "Als Privatversicherter rege ich mich darüber auf, dass die Beiträge ständig steigen."
Nach Ansicht von Bittmann spricht nichts dagegen, wenn Ärzte, die den Privatversicherern bessere Angebote machen, dafür auch ein höheres Honorar erhalten. Zur freiberuflichen Tätigkeit in der Praxis gehöre auch die unternehmerische Positionierung im Wettbewerb mit anderen Ärzten.
"Die PKV muss nicht nach dem Gießkannen-Prinzip alles gleich bezahlen." Allerdings müsse sich die Branche verbindlich zu den von ihr angestrebten Versorgungsmodellen und den mit ihnen verbundenen Konditionen äußern, fordert Bittmann. "Wir brauchen für die Öffnungsklausel klare Spielregeln, und an ihnen wollen wir als Ärzte mitarbeiten."