Patientensteuerung

Primärversorgung: Eine Reform mit großen Folgen für den Praxisalltag

Bis zum Sommer will das Bundesgesundheitsministerium Details für ein Primärversorgungssystem erarbeiten. Kommt die Reform, dürfte sie erheblichen Einfluss auf das Praxismanagement haben – vor allem das der Hausarztpraxen.

Veröffentlicht:
Willkommensschild einer Hausarztpraxis.

Zuerst in die Hausarztpraxis: Das Modell der Primärversorgung ist in der Umsetzung alles andere als trivial. (Symbolbild)

© Daniel Karmann/dpa

Berlin. Die Bundesregierung plant eine große Reform in der ambulanten Versorgung. Kommt das angedachte „Primärarztsystem“ tatsächlich zustande, hätte das erheblichen Einfluss auf das Praxismanagement in den knapp 98.000 Arztpraxen – insbesondere das in Hausarztpraxen.

Die Idee hinter dem Modell: Patienten sollen zuerst zu ihrer Hausärztin, zu ihrem Hausarzt gehen und dann – sofern medizinisch geboten – qualifiziert zu einer Fachärztin, zu einem Facharzt überwiesen werden. Ausnahmen wie Gynäkologie oder Augenheilkunde inklusive.

Was simpel klingt, entpuppt sich als gar nicht so trivial in der Umsetzung. Krankenkassen und Ärzteverbände bejahen das Modell zwar grundsätzlich, setzen die Akzente aber gänzlich anders.

„Keine Steuerung nach Schema F“

Nach Lesart der Kassen kann Patientensteuerung nur in einem Primärversogungssystem funktionieren. Die Steuerung über Hausarztpraxen sei richtig, es brauche aber auch die Gesundheitsberufe dafür. Drei Instrumente sind für die Krankenkassen entscheidend: eine digital gestützte Ersteinschätzung, die elektronische Überweisung und eine zentrale Terminplattform für schnellere Arzttermine.

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Ärzteverbände betonen: Die Vorstellungen der Kassen – insbesondere die von einer verpflichtenden digitalen Ersteinschätzung als erster Anlaufstelle – widersprächen der Idee eines „Primärarztsystems“. „Steuerung nach Schema F hat nichts mit einem Primärarztsystem zu tun“, sagt der Co-Bundesvorsitzende beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband, Dr. Markus Blumenthal-Beier.

„Ich halte an der Terminologie der primärärztlichen Versorgung fest“, betont der Vorstandsvize der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister. Noch gelte in Deutschland die Prämisse, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit einer Erkrankung direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden könnten.

Primärversorgung als Teamleistung

Nicht nur, aber auch deshalb sprechen sich die Vertragsärzte gegen das Prinzip „immer digital first“ aus. Im Übrigen dürfe In Steuerung auch nich als eine Art „Arztverhinderungstool“ aufgesetzt werden, gibt Hofmeister zu bedenken.

Pflegeverbände wiederum stellen klar: Keine Primärversorgung ohne uns! „Ohne die systematische Einbindung der Pflege bleibt Patientensteuerung in der Primärversorgung lückenhaft“, sagt die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, gegenüber der Ärzte Zeitung.

Bis zum Sommer will das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Primärversorgung vorlegen. Beim Gesundheitsnetzwerker-Kongress hat Gesundheitsstaatssekretär Georg Kippels (CDU) kürzlich erklärt, wie das BMG auf das Thema schaut: „Wir nennen das Primärversorgungsystem und nicht Primärarztsytem, weil wir das als Teamleistung ansehen.“ (hom)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 24.03.202612:19 Uhr

"...eine große Reform in der ambulanten Versorgung." von ca. 44 000 000 "Vollarbeitern" und ärztlicherseits N = 85 ( !!! ) anzeigepflichtigen Berufskrankheiten ( https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html ) ist hierzulande wegen fehlender Kassenzulassung (KBV !? ) der zuständigen Fachärzte für Arbeitsmedizin dringend geboten...
Müsch, Arbeitsmedizinische Berufkrankheiten-Beratung

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