KV45-Zahlen

Psychotherapeuten bemängeln fehlende Transparenz

Seit dem 1. Januar 2014 ist Schluss: In den KV45-Zahlen des Gesundheitsministeriums wird nicht mehr aufgeführt, wie hoch die Kosten für Psychotherapie außerhalb des Budgets sind. Das stößt den Psychotherapeuten sauer auf.

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BERLIN. Die Psychotherapeuten haben scharfe Kritik an der Darstellung der sogenannten KV 45 Zahlen geübt: Aus ihrer Sicht ist die Statistik nicht mehr transparent genug. Schließlich habe das Bundesgesundheitsministerium die Zahlen zur Kostenerstattung in der Psychotherapie ersatzlos aus ihrer aktuell veröffentlichten Statistik zur Finanzgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.

"Seit Jahren sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu nutzen, um rechtzeitig eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten", betonte Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Von 2003 bis 2013 seien die Ausgaben um das Achtfache gestiegen. "Allein vom ersten Halbjahr 2012 auf das erste Halbjahr 2013 stiegen sie fast um 50 Prozent", so Richter.

Doch mit dieser Transparenz sei nun offenbar Schluss, hieß es aus Psychotherapeutenkreisen. Schließlich würden die Zahlen nicht mehr gesondert aufgeführt. Daher sei nicht mehr nachvollziehbar, wie sich die Zahlen zur Kostenerstattung weiterentwickelten, so die Kritik.

Per Erlass gestrichen

Das Bundesgesundheitsministerium begründete den Entschluss, die Zahlen zu streichen, mit der fehlenden Nachfrage seitens der Krankenkassen. "Die Psychotherapeutenkammern haben dagegen fast jeden Tag Anfragen zur Kostenerstattung", kritisierte Richter.

Die steigenden Ausgaben belegten eine gravierende Unterversorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. "Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Zahlen weiterhin veröffentlicht würden", forderte Richter.

Zum Hintergrund: Approbierte Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung bilden seit Jahren eine zusätzliche Säule in der Versorgung. Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.

Bekommt ein Patient bei intensiver Suche keinen Termin bei einem kassenzugelassenen Behandler, hat er die Möglichkeit, auf einen Privatbehandler auszuweichen. Damit könnten Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz deutlich verkürzt werden, so die Bundespsychotherapeutenkammer.

Bislang veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium die Ausgaben, die der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Kostenerstattung entstehen. Per Erlass wurde dies zum 1. Januar 2013 gestrichen. (sun)

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