40. Psychotherapeutentag
Psychotherapeuten warnen vor immer längeren Wartezeiten
Die COVID-Pandemie hinterlässt nicht nur Long-COVID, sondern auch Narben auf den Seelen vieler Menschen. Die Psychotherapeuten fordern ein Sofortprogramm der Regierung für psychisch kranke Menschen und 1600 Sitze für Vertragspsychotherapeuten mehr.
Veröffentlicht:Berlin. Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden, warnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die steigende Nachfrage nach Psychotherapie werde die Wartezeiten auf Behandlungsplätze weiter steigen lassen, erwartet die Kammer und fordert ein Sofortprogramm der Regierung.
Die BPtK hat daher den Gesetzgeber aufgefordert, zügig zu handeln. „Noch in diesem Jahr muss die Regierung ein Gesetz auf den Weg bringen“, forderte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz am Samstag anlässlich des 40. Bundespsychotherapeutentags in Stuttgart.
Dies sei notwendig, damit die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen gelingen könne.
BPtK: Wartezeit auf Therapie wird sich verlängern
Vordringlich sollten die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verkürzt werden, fordert die BPtK. Schon vor der Pandemie hätten viele psychisch kranke Menschen monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz warten müssen. „Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patientinnen und Patienten noch einmal verlängern“, stellt die BPtK in einer Mitteilung fest.
Gebraucht würden 1600 zusätzliche Kassensitze, vor allem um ländliche und strukturschwache Gebiete zu versorgen. Jeder fünfte dieser Sitze solle der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
In der Bedarfsplanungsrichtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss 2019 zusätzlich 776 Sitze für Vertragspsychotherapeuten genehmigt. Ein vom G-BA beauftragtes Gutachten hatte zuvor allerdings eine Bedarfslücke von 2400 festgestellt. G-BA-Chef Professor Josef Hecken hatte diese Entscheidung damit begründet, dass es ein deutliches Ungleichgewicht der psychotherapeutischen Versorgung zwischen Stadt und Land gebe.
Neuer Anlauf auf Reform der Komplexversorgung
Die BPtK fordert zudem einen geeigneten Rahmen dafür, schwer psychisch kranke Menschen ambulant zu versorgen. Dafür gibt es eigentlich bereits eine Regelung, aber: „Die neue GBA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist misslungen“, argumentiert die Kammer.
Die Richtlinie schreibe überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränke massiv die Zahl der Psychotherapeuten ein, die die Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können und behindere die aufsuchende Behandlung. Die Koalition solle daher den G-BA beauftragen, an diesen Stellen nachzubessern.
Weiter auf dem Wunschzettel stehen Forderungen nach Dolmetscherleistungen auf Kassenkosten und mehr Geld für die Psychotherapeutenausbildung. Aus der Ukraine geflüchtete Menschen seien zwar gesetzlich krankenversichert, könnten aber gleichwohl ohne Sprachmittlung nicht psychotherapeutisch behandelt werden.
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung bleibe zudem unvollendet, solange eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung fehle. (af)